Frage BWL 2 Kurseinheit 1 Übungsauf. 7

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Frage (BWL 2 KE1 Übungsauf. 7)

Hallo,
kann mir Jemand erklären wieso im Jahr 2007 8,5 TGE von den "anderen Gewinnrücklagen" aufgelöst wurde ?
In erster Linie sollen die anderen Gewinnrücklagen aufgelöst werden, klar aber wieso dann nur 8,5 TGE? Seit 2005 bis 2007 hat die Firma insg. 32 TGE von anderen Gewinnr. angesammelt.

In 2006 und 2007 weist die Firma einen Verlust auf. In 2006 wurde die gesetzl. Rücklage gebildtet im 2007 dagegen nicht mehr. wieso??

Wenn jemand 3 min, Zeit hat um mir das zu erklären würde ich mich sehr sehr freuen!!!

Gruß
 
Über die Aufgabe bin ich am WE auch gestolpert. Ich Frage mich auch, wieso im zweiten Jahr bei einem Jahresfehlbetrag eine gesetzliche Rücklage wie im ersten Jahr gebildet wird.
Bei mir wäre die gesetzliche Rücklage in dem 2. Jahr Null. Wieso ist sie aber 1,5?
 
Hallo,
kann mir Jemand erklären wieso im Jahr 2007 8,5 TGE von den "anderen Gewinnrücklagen" aufgelöst wurde ?
In erster Linie sollen die anderen Gewinnrücklagen aufgelöst werden, klar aber wieso dann nur 8,5 TGE? Seit 2005 bis 2007 hat die Firma insg. 32 TGE von anderen Gewinnr. angesammelt.

In 2006 und 2007 weist die Firma einen Verlust auf. In 2006 wurde die gesetzl. Rücklage gebildtet im 2007 dagegen nicht mehr. wieso??

Wenn jemand 3 min, Zeit hat um mir das zu erklären würde ich mich sehr sehr freuen!!!

Gruß

Anna

Nur 8,5 liegt daran, dass der Ausschüttungsbetrag schon feststeht. Wenn mehr aufgelöst wird, wäre der Ausschüttungsbetrag höher.

In 07 wird keine gesetzliche RL mehr gebildet, weil 47 + 1,5 + 1,5 gleich 50 sind und somit 10 % des gezeichneten Kapitals erreicht sind. Aber grübel noch daran, wieso im Jahr 06 1,5 gesetzl. RL gebildet werden und wieso diese in der Höhe 1,5 im Jahr 07 wieder ausgelöst werden dürfen. Somit liegt man ja wieder unter 10 % des gezeichneten Kapitals.
Aber vielleicht steige ich diese Woche noch hinter.
 
Dr Franke Ghostwriter
dzasmin & Amber-Ann,

Ich habe jetzt die Aufgabe durchgerechnet und komme zu folgenden
Ergebnissen (alles in 1000 GE):

Jahr 05 - Gewinn 30:
  1. 1,5 in ges.RL
  2. 5 werden ausgeschüttet
  3. damit 23,5 in and.RL
Somit folgende Eigenkapitalaufteilung (ohne gez.Kapital)
ges.RL: 1,5
and.RL: 23,5
Kap.RL: 47

Jahr 06 - Verlust 10:
  1. ges.RL keine Änderung
  2. 5 werden ausgeschüttet (Verlust von 15 auszugleichen)
  3. diese 15 werden aus den and.RL gebucht
Somit folgende Eigenkapitalaufteilung
ges.RL: 1,5
and.RL: 8,5
Kap.RL: 47

Jahr 07 - Verlust 30:
  1. keine Ausschüttung, somit RL auflösbar
  2. zuerst and.RL auflösen (Verlust von 21,5 auszugleichen)
  3. dann ges.RL auflösen (Verlust von 20 auszugleichen)
  4. diese 20 werden aus der kap.RL gebucht
Somit folgende Eigenkapitalaufteilung
ges.RL: 0
and.RL: 0
Kap.RL: 27

Jahr 08 - Gewinn 20:
  1. 1 in ges.RL
  2. 5 werden ausgeschüttet
  3. damit 14 in and.RL
Somit folgende Eigenkapitalaufteilung
ges.RL: 1
and.RL: 14
Kap.RL: 27

Dann ergibt sich der zulässige Ausschüttungsbetrag wie folgt (Nach Abb.4):
Laufender Verlust: -5
+ (Gewinne - ges.RL): (50-2,5) = 47,5
- (Verluste - Auflösung Kap.RL - Aufl.ges.RL): -(45-20-1,5) = -18,5
- (Ausschüttungen): -15
- (ges.RL): wird nicht gebildet
= 9

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