ich bin nun an dem Punkt des Studienbriefes wo sich detailliert mit der Erstellung eines juristischen Gutachtens befasst wird. In einem anderen Beitrag wurde mir gesagt das man keine Gutachten in der Klausur schreiben muss. Jetzt ist die Frage welchen Stellenwert ich dem Gutachten geben soll und ob ich das ins Detaill erarbeiten muss.
Grüße
Christian
Grüße
Christian