Frage zur Berechnung von in/pers/zi "zu Fuß"

Dr Franke Ghostwriter
Wenn ich den Nettozinssatz (nach Steuern) von einem Personenunternehmen "zu Fuß" berechne, dann ziehe ich vom Bruttozinssatz (vor Steuern) zuerst die Gewerbesteuer ab, dann den kombinierten Einkommen- Kirchensteuersatz und Solidaritätszuschlagssatz und zum Schluss die Anrechnung gem. § 35 EStG des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuerschuld, wobei sich die Ermäßigung in der Lösung immer um den Solidaritätszuschlagssatz zusätzlich erhöht, aber nicht um die Kirchensteuer.

Dabei müssten Soli und Kirchensteuer als Zuschlagsteuern doch in gleicher Weise wirken. Kann mir jemand erklären, warum hier die Kirchensteuer nicht berücksichtigt wird? Hat es damit zu tun, dass der Soli nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann und die Kirchensteuer schon und dass eine exakte Berechnung zu kompliziert werden würde?
 
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