Frage zur Rückmeldung/Kursbelegung

Dr Franke Ghostwriter
Mitkommilitonen,

ich habe mal eine Frage zur Rückmeldung bzw. Kursbelegung:

Wenn man sich im nächsten Semester zurückmeldet und dabei keine neuen Kurse belegt, sondern nur Kurse die man schnon belegt hat, als Wiederholer angibt, sind dann Pauschalgebühren fällig?

Soll heißen: macht es evtl. mehr Sinn doch einige "neue Kurse" zu belegen - auch wenn man sie im nächsten Semester definitiv noch nicht bearbeiten wird - da bestimmte Pauschalgebühren sowieso anfallen.

Bin da momentan ein bissel confused...

Wäre für eine Info sehr dankbar.


Viele Grüße,

Mivigo.
 
Mivigo,
die pauschalgebühren werden auf jeden fall fällig, ob du nur so weitere kurse belegst oder nicht ist im grunde egal, ich würde es lassen, wenn cih sie nicht bearbeiten möchte. Es werden ab und zu studienmaterialien aktualisiert und wenn du alte hast würden die gebühren mglw. nochmal berechnet werden.
gruß
Nam
 
Mivigo,

welche Pauschalgebühren meinst Du genau?

Wenn Du Zweit-/Langzeitstudiums-Gebühren zahlen musst, werden diese im nächsten Semester wie bisher fällig, egal was Du belegst.

Die Grundgebühr von früher ich glaub 30 Euro ist aber abgeschafft, und eine Anrechnung von belegten KEs auf die Grundgebühr gibts schon lange nicht mehr, dh. als regulärer Student VZ oder TZ oder auch Zweithörer zahlst Du dann nur den Studentenwerksbeitrag, wenn Du keine neuen Kurse belegst.

Als Akademiestudent wird auch für Wiederholer-Kurse eine Gebühr von 10 Euro pro SWS fällig.
 
Oben