Garantieverlängerung bei Nachbesserung

Dr Franke Ghostwriter
studiere hier ja Wiwi, aber dachte mir, dass diese Frage die Juristen besser beantworten können 😉 .

Es geht um folgenden fiktiven Fall:

Ein Gerät geht bei erfolgter Nachbesserung durch Austausch des defekten Teils auf Grund des selben Teils nach insgesamt drei Jahren wieder kaputt. Seit dem Austausch sind erst 1,5 Jahre vergangen.

Bestehen Sachmängelansprüche oder verlängert sich die Gewährleistung durch den Neueinbau nicht?

Meine Falllösung schaut so aus, dass ich der Meinung bin, dass die Gewährleistung für das neu eingebaute Teil ebenfalls zwei Jahre beträgt, der Käufer also auf Grund eines Sachmangels also noch Anspruch auf Nachbesserung hat.

Ist das richtig?

Danke für eure Hilfe.
 
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