Gebühren für verspäteten Prüfungsrücktritt

Dr Franke Ghostwriter
ich habe vor einer Woche einen Gebührenbescheid bekommen, dass ich 50 Euro zahlen müsste, weil ich verspätet von zwei Klausuren zurückgetreten bin.

Die Härte finde ich, dass es dem Sachbearbeiter Herrn Wetzel sogar egal war, dass meine Mutter zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus lag und dann im April gestorben ist und ich deshalb keinen Kopf für Klausurvorbereitungen und Prüfungsabmeldungen hatte.

Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich jetzt weiter verfahren soll? lohnt es sich, den Bescheid anzufechten, oder zählen da persönliche Gründe nicht mehr?

Ich finde es auch so eine unverschämtheit von der Fernuni weil sie es nicht schafft für meinen Studiengang flächendeckend Prüfungsorte anzubieten und man den Studenten zumutet über 200 km anzufahren, trotzdem aber eine Planungssicherheit von den Studenten fordert.

Wie ist es eigentlich damit bestellt, dass hier Gebühren verlangt werden, die beim schreiben einer Prüfung nicht in Rechnung gestellt werden. Ist das überhaupt rechtens?

Wie seht Ihr das, sollte man für ein Studium bei der Fernuni eine Rechtsschutzversicherung abschließen, oder geht es noch ohne?

Gruß & Danke für Eure Meinung
J.
 
jottbe,

erstmal tut es mir leid, dass Deine Mutter verstorben ist und Du nun deshalb auch noch Rennereien hast.

Zu Deiner Lage:
Auf der FernUni-Seite steht (Klausuranmeldung - Fakultät für Wirtschaftswissenschaft - FernUniversität):

Wenn Sie sich zu einer Prüfungsklausur angemeldet haben, können Sie bis einen Tag vor dem Klausurtermin zurücktreten. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist der Rücktritt allerdings gebührenpflichtig, sofern kein begründeter Rücktritt vorliegt.

und

Das Attest für einen begründeten Rücktritt senden Sie bitte zusammen mit der Abmeldebestätigung an das Prüfungsamt (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaft, 58084 Hagen).

und

Gemäß der Gebührenordnung der FernUniversität wird bei einem unbegründeten Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage eine Gebühr von 25 € je abgemeldeter Klausur erhoben. Diese Gebühr dient als Ausgleich für die bei uns eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Klausurdurchführung. Bei einem begründeten Rücktritt (Vorlage eines Attestes) entfällt die Gebühr.

Also was ich nirgendwo finden kann ist die Definition von "begründeter Rücktritt". In der Prüfungsordnung (Bsp. WiWi) wird auch nur von "triftigen Gründen" gesprochen. Es steht lediglich dabei, dass ein Attest notwendig ist, in der Prüfungsordnung zusätzlich, dass dieses bei Krankheit des Kandidaten notwendig sei. Letztlich geht es wohl um die Glaubhaftigkeit der Aussage. Ich würde also versuchen, ein Attest zumindest bzgl. der Krankheit Deiner Mutter zu bekommen und dieses einzureichen.

Ich verstehe das Verhalten des Prüfungsamtes ansich, wenn jemand mit persönlichen Tragödien argumentiert ohne zu belegen - denn so etwas lässt sich ja auch leicht ausnutzen. Der Mitarbeiter des Prüfungsamtes kann nicht jedem und jeder Aussage einfach mal so Glauben schenken. Insofern verstehe ich die Attestpflicht. Und ich verstehe auch, dass Rücktrittsgebühren bei Versäumnis ohne "triftigen Grund" verlangt werden, denn mindestens das Klausurexemplar muss ja gedruckt, dem Prüfer vor Ort zugesendet und für den Prüfungstag bereitgehalten werden. Ob das 25 Euro sein müssen...keine Ahnung, aber so ist es nun mal festgelegt und jeder, der sich für die Prüfung anmeldet, stimmt dem ja implizit zu. Ob es nun unverschämt ist oder nicht mag jeder persönlich anders sehen - "freu Dich über nur 200 Kilometer" werden einige sagen. Fakt ist allerdings, dass jeder zusätzlich angebotene Prüfungsort Kosten verursacht (Personal, Raum, Organisation vorweg, ...). Und die 25 Euro Rücktrittsgebühren sollen sicher auch der Situation Einhalt gebieten, in der ein Prüfungsort nachher (fast) leer bleibt und die Uni dennoch die Kosten dafür alleinig tragen muss.

Sieh das alles nicht zu streng und versuche die Sache mit dem Attest. Sprich sonst vorher noch einmal mit dem Prüfungsamt-Mitarbeiter und frage, was er ggf. sonst noch benötigt. Ich bin sicher, dass Du bei Nachweis Deiner Lage nicht gegen Mauern rennst.

Viele Grüße
Dirk
 
Und ich verstehe auch, dass Rücktrittsgebühren bei Versäumnis ohne "triftigen Grund" verlangt werden, denn mindestens das Klausurexemplar muss ja gedruckt, dem Prüfer vor Ort zugesendet und für den Prüfungstag bereitgehalten werden. Ob das 25 Euro sein müssen...keine Ahnung, aber so ist es nun mal festgelegt und jeder, der sich für die Prüfung anmeldet, stimmt dem ja implizit zu. Ob es nun unverschämt ist oder nicht mag jeder persönlich anders sehen - "freu Dich über nur 200 Kilometer" werden einige sagen. Fakt ist allerdings, dass jeder zusätzlich angebotene Prüfungsort Kosten verursacht (Personal, Raum, Organisation vorweg, ...). Und die 25 Euro Rücktrittsgebühren sollen sicher auch der Situation Einhalt gebieten, in der ein Prüfungsort nachher (fast) leer bleibt und die Uni dennoch die Kosten dafür alleinig tragen muss.

Hallo Dirk,

vielen Dank für Deine ausführliche Rückmeldung. Werde nochmal versuchen mit den Leuten im PA Konakt aufzunehmen. Meine bisherige Erfahrungen mit den MA dort sind eher gemischt bis negativ. Sehr viel entgegenkommen und gesunden Menschenverstand sollte man da m.E. nicht voraussetzen um am Ende nicht enttäuscht zu werden.

Was mich interessieren würde ist, wie die Prüfungskosten sonst gedeckt werden, wenn man doch bei einer Teilnahme nichts zahlen muss. Es kann ja nicht sein, dass die Kosten höher sind, wenn man von der Prüfung zurücktritt als wenn man sie tatsächlich schreibt, oder?

Gruß
Jürgen
 
Was mich interessieren würde ist, wie die Prüfungskosten sonst gedeckt werden, wenn man doch bei einer Teilnahme nichts zahlen muss. Es kann ja nicht sein, dass die Kosten höher sind, wenn man von der Prüfung zurücktritt als wenn man sie tatsächlich schreibt, oder?

Hallo Jürgen,

ich könnte mir das so vorstellen (zur Vereinfachung erlaube ich mal nur eine Klausurteilnahme in meinem Modell):
In einem Kurs seinen nun die Kosten einer Klausurteilnahme enthalten. Springt nun jemand so kurzfristig ab, dass diese Kosten nicht mehr vermieden werden können, hat er ja weiterhin seinen einen Versuch frei, verursacht aber nun mindestens zwei Mal Klausurkosten.

Natürlich wird es eine Mischkalkulation geben, die von der durchschnittlichen Anzahl benötigter Klausurteilnahmen ausgeht und auch die Kosten für eine Klausurteilnahme im Durchschnitt heranzieht. Kalkuliert man nun die "Abspringer" mit rein, so müssten die Kosten für jeden Kurs steigen und damit jeden Studenten belasten. Das will glaub ich auch keiner.

Viele Grüße
Dirk

PS: Ich hatte bisher nur gute Erfahrungen mit dem Prüfungsamt. Auch, als ich mal eine Klausuranmeldung vergessen hatte - da ist man mir sehr entgegengekommen.
 
Hallo Jürgen,

ich könnte mir das so vorstellen (zur Vereinfachung erlaube ich mal nur eine Klausurteilnahme in meinem Modell):
In einem Kurs seinen nun die Kosten einer Klausurteilnahme enthalten. Springt nun jemand so kurzfristig ab, dass diese Kosten nicht mehr vermieden werden können, hat er ja weiterhin seinen einen Versuch frei, verursacht aber nun mindestens zwei Mal Klausurkosten.

Natürlich wird es eine Mischkalkulation geben, die von der durchschnittlichen Anzahl benötigter Klausurteilnahmen ausgeht und auch die Kosten für eine Klausurteilnahme im Durchschnitt heranzieht. Kalkuliert man nun die "Abspringer" mit rein, so müssten die Kosten für jeden Kurs steigen und damit jeden Studenten belasten. Das will glaub ich auch keiner.

Viele Grüße
Dirk

PS: Ich hatte bisher nur gute Erfahrungen mit dem Prüfungsamt. Auch, als ich mal eine Klausuranmeldung vergessen hatte - da ist man mir sehr entgegengekommen.

Hallo Dirk,

hast Du eigentlich ein Amt an der FuH, weil Du Dich so gut auskennst?
Freut mich, dass Du nur gute Erfahrungen mit dem PA gemacht hast. Bei mir waren auch positive dabei, aber überwiegend waren sie negativ. Das bedeutet entweder, dass ich pech hatte, oder Du glück.

Gruß
Jürgen
 
Jürgen,

nein, ich hab mir das nur zusammengereimt 😉

Und ob ich nun Glück hatte oder Du Pech - ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück und hoffe, dass die Sache ein wohlwollendes Ende findet.

Viele Grüße
Dirk
 
Jürgen,

Ich kann mich erinnern, dass wir vor ein paar Monaten als die FernUni das mit dem kostenpflichtigen Rücktritt einführte, einen Brief erhalten haben, in dem deren Beweggründe ausgeführt waren. Soweit ich mich erinnern kann, ging es ihnen darum die Anzahl der Rücktritte zu reduzieren. Anscheinend haben sich jede Menge Studenten einfach mal so zur Klausur angemeldet und sich nur einen Tag vorher wieder abgemeldet. Allerdings konnten dann - einen Tag vor der Klausur - die Änderungen in der Studentenanzahl nicht mehr geändert werden. Die FernUni will mit der Gebühr von 25 Euro also, dass sich jeder Student der sich anmeldet, auch wirklich überlegt, ob er die Prüfung wirklich schreiben kann und will.

Liebe Grüße
Daniela

P-S Musste die Gebühr auch bezahlen ... Allerdings nur 25 EUro
 
Die Anzahl der freien Plätze in den Klausursälen, auf denen ein Anmeldekärtchen liegt, ist meist ziemlich hoch. D.h. es ist eine relativ große Zahl Studenten, die sich zur Klausur anmelden und dann unabgemeldet nicht erscheinen oder sich sehr kurzfristig vorher abmelden.
 
Lieber Jürgen,

erst einmal herzliches Beileid. Ich kann verstehen, dass man da keinen Kopf für Klausuren hat und auch die Abbuchungen mal vergisst. Man muss aber irgendwie auch die Fernuni verstehen - immerhin macht es Arbeit, die Klausuren vorzubereiten, und da ist es einfach doof, wenn die Leute nachher nicht kommen ohne sich abzumelden. Beim nächsten Mal muss der ganze Aufwand ja wieder betrieben werden, Dirks Beschreibung passt da doch ganz gut. Bei einer Reise muss man auch Gebühren zahlen, mitunter sogar recht viel, wenn man sich erst kurzfristig abmeldet. Gut, das ist nicht ganz dasselbe, aber oft sind Gebühren eben das einzige Mittel, den Teilnehmern ein wenig Disziplin beizubringen. Dich meine ich damit nicht, dein Fall liegt anders, aber es geht eben auch um die zahllosen "Ich hab doch keine Lust"-Nichtkommer. Ich schließe mich dem Rat an, mal nachzufragen, ob die eventuell irgendwelche Nachweise wollen, vielleicht lässt sich ja doch noch was machen.

Alles Gute
Claudia
 
Jürgen,

ich würde einfach noch einmal mit dem Prüfungsamt sprechen, das ist doch wirklich eine tragische Sache und sie sind auch menschlich. Ich hatte bisher ausschließlich gute Erfahrung mit dem Prüfungsamt. Jetzt weiß der einzelne Mitarbeiter vielleicht selber nicht so genau, was genau ein "begründeter Rücktritt" sein soll. Sicherlich will er Dir da nicht schaden, nur ist es auch schwierig, alles unter diesen Begriff einzuordnen.

Wenn's gar nicht klappt, lege doch einfach offiziell Widerspruch gegen diese Verwaltungshandlung ein. Das ist kostenlos, und dann sieht sich das noch einmal der Leiter des Prüfungsamtes an.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir für die folgenden Klausuren viel Erfolg :daumen
 
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