gem. Angabe des Lehrstuhls sind im Glossar "nur Unterstreichungen, Korrekturanmerkungen und die Anbringung von Post-its mit Stichwörtern gestattet" (steht auf der Seite des Lehrstuhls, wo man auch die klausurrelevanten Themengebiete sehen kann)
Hat jemand von euch eine Info vom Lehrstuhl oder StZ, wie die o.g. Formulierung hinsichtlich der Post-its mit Stichwörtern definiert werden kann?
Man könnte darunter ja auch verstehen, dass man sich (Rechen-?)Beispiele oder Erläuterungen "stichwortartig" auf Post-its aufschreibt und in das Gesamtglossar klebt 😎
Viele Grüße!
Hat jemand von euch eine Info vom Lehrstuhl oder StZ, wie die o.g. Formulierung hinsichtlich der Post-its mit Stichwörtern definiert werden kann?
Man könnte darunter ja auch verstehen, dass man sich (Rechen-?)Beispiele oder Erläuterungen "stichwortartig" auf Post-its aufschreibt und in das Gesamtglossar klebt 😎
Viele Grüße!