ich schreibe gerade meine Abschlussarbeit und habe eine Frage zur Gliederung.
Für verschiedene Objekte untersuche ich immer wieder dieselben Fragestellungen. Das heißt, ich schaue mir zunächst für Objekt A an, wie Sachverhalt x und wie Sachverhalt y geregelt ist. Dann schaue ich mir Objekt B an und analysiere für diesen ebenfalls, wie Sachverhalt x und y geregelt sind (usw.).
Meine Gliederung ist also so aufgebaut:
1. Objekt A
1.1 Sachverhalt x
1.2 Sachverhalt y
2. Objekt B
2.1 Sachverhalt x
2.2 Sachverhalt y
usw.
Dadurch haben aber Kapitel 1.1 und 2.1 (1.2 und 2.2) denselben Namen. Ist das grundsätzlich zulässig? Oder muss jedes Kapitel einen anderen Namen haben?
Ich weiß, dass das abschließend nur mein betreuender Lehrstuhl beantworten kann, aber trotzdem wäre ich für Hinweise dankbar.
Beste Grüße
Wolfgang
Für verschiedene Objekte untersuche ich immer wieder dieselben Fragestellungen. Das heißt, ich schaue mir zunächst für Objekt A an, wie Sachverhalt x und wie Sachverhalt y geregelt ist. Dann schaue ich mir Objekt B an und analysiere für diesen ebenfalls, wie Sachverhalt x und y geregelt sind (usw.).
Meine Gliederung ist also so aufgebaut:
1. Objekt A
1.1 Sachverhalt x
1.2 Sachverhalt y
2. Objekt B
2.1 Sachverhalt x
2.2 Sachverhalt y
usw.
Dadurch haben aber Kapitel 1.1 und 2.1 (1.2 und 2.2) denselben Namen. Ist das grundsätzlich zulässig? Oder muss jedes Kapitel einen anderen Namen haben?
Ich weiß, dass das abschließend nur mein betreuender Lehrstuhl beantworten kann, aber trotzdem wäre ich für Hinweise dankbar.
Beste Grüße
Wolfgang