GmbH & CO Ausschüttungen HEV

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Benutzer3241

Dr Franke Ghostwriter
GmbH & CO, Ausschüttungen, HEV

Kleine Frage meinerseits:
Fall: GmbH & Co KG, die Kommandisten der KG sind alleinige Gesellschafter
der Komplementär-GmbH. Schüttet die GmbH nun an ihre Gesellschafter aus,
dann stellen diese Einkünfte bei den Gesellschaftern solche aus KV nach
§ 20 I Nr. 1 bzw. 9 EStG da, mit den HEV- (bzw. 0,4-)Folgen des § 3 Nr. 40 EStG. So habe ich es zumindest aus dem Skript u.a. interprtiert.
Aber: Steht dem nicht die Umqualifizierung dieser Einkünfte gem. § 20 VIII
EStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb entgegen? Es handelt sich doch um Einkünfte aus dem Sonder BV II der Gesellschafter und damit m.E. originär
um gewerbliche Einkünfte, für die § 3 Nr. 40 EStG nicht zutrifft (da dort "nur" Einkünfte aus KV (§ 20 EStG) genannt werden?
Wo liegt ggf. mein Denkfehler?
 
MDriesch,

die KG einer GmbH&CoKG ist einem einfachen Personenunternehmen , die Komplementär-GmbH hingegen einer einfachen Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Hieraus folgt, dass es bei der GmbH auf Gesellschafterebene keine Umqualifizierung von Einkünften gibt. Das die Kommanditisten der KG gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sind änder daran nichts. ME liegt hier bei den Gewinnanteilen der GmbH-Gesellschafter auch kein Fall von SBV der KG vor. Eine Umqualifizierung von Einkünften kommt nur bei Personenunternehmen auf der Gesellschaftsebene in Betracht. Die greift dann aber wegen des Transparenzprinzips auch auf die Gesellschafter durch.
Gruß
Karl
 
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