habe eben folgende Antwort von Fr. Dr. Rundshagen erhalten.
"in der Tat werden die von Ihnen aufgeführten Begriffe in der Literatur nicht einheitlich verwendet. Die auf S. 17 gegebenen Definitionen stellen eine mögliche (korrekte) Variante dar. In den Klausur- und Einsendeaufgaben ist, können Sie wenn vom Grenzertrag oder Grenzprodukt gesprochen wird, stets die partielle Ableitung betrachten.
Nach dem Unterschied zwischen den einzelnen Begriffen wird hingegen nicht gefragt."