Grundz. Konzernrechnungslegung Aufgabe 2 vs. Aufgabe 4

Dr Franke Ghostwriter
Warum werden in der Lösung von Aufg. 4 die stillen Reserven in einer Neubewertungsbilanz des TU erfasst & in Aufg. 1 nicht .... Finde den Unterschied in den Aufgaben einfach nicht

Wird die Neubewertungsbilanz einfach bei Lösungen nach IFRS gemacht & nach HGB eben nicht?
 
Kann es sein, dass die eine Aufgabe nach der Neubewertungsmethode gelöst werden soll und die andere nach der Buchwertmethode? In der Buchwertmethode werden die stillen Reserven nicht offen erfasst, sondern mit dem konsolidierungspflichtigen EK verrechnet.
 
Ich hatte die Aufgaben im Skript bearbeitet. Da aber im Zuge der BilMog Umstellung die Buchwertmethode gestrichen wurde, würde ich mal sagen, dass wir eher eine Konsolodierung nach der Neubewertungsmethode erstellen müssen. Hoffe zudem nicht, dass eine Folgekonsolidierung ran kommt. Die will heute gar nicht mehr in meinen Kopf.
 
Ich sollte langsam auch aufhören, aber das denke ich vor jeder Klausur. Ich denke nicht, dass eine Erst- und Folgekonsolidierung vorkommt, zumindest nicht in Gänze. Mal sehen, was da kommt. In diesem Semester ist das alles nicht so einfach, weil die Klausurformen neu sind. Aber wir kriegen das schon hin!
 
Ich denke eine Erst- und Folgekonsolidierung zusammen nimmt zuviel Zeit ein. Aber man weiß es nie 😉 Ich hab die Unterlagen jetzt weggelegt, geht nichts mehr rein und das Gefühl das ich zuwenig vorbereitet bin übertrifft das wissen zur Zeit ... Irgendwas werden wir sicher beantworten können! Da bin ich mir sicher
 
na das ist ja mal was ... muss gestehen, dass ich den Teil mit den Konzernbilanzen ... na ja... ist nicht mein Steckenpferd.

Kann mir eine von euch schnell sagen, wo ich n Gesetz finde, in dem steht, wie die Konzernb aufzustellen ist?

Und ihr meint also Buchwert ist Schnee von gestern???
 
na das ist ja mal was ... muss gestehen, dass ich den Teil mit den Konzernbilanzen ... na ja... ist nicht mein Steckenpferd.

Kann mir eine von euch schnell sagen, wo ich n Gesetz finde, in dem steht, wie die Konzernb aufzustellen ist?

Und ihr meint also Buchwert ist Schnee von gestern???

Die Konsolidierungsvorschriften findest Du in §301 bis §309 HGB, aber das ist recht abstrakt.

EDIT: Ja, die Buchwertmethode ist nicht mehr erlaubt.
 
Bei der Nubewertungsmethode gibt es zwischen IFRS und HGB eigentlich nur den Unterschied, dass mit dem Firmenwert anders umgegangen wird. Nach HGB wird planmäßig abgeschrieben (aber nicht mehr zwingend mit 25% pro Jahr, wie es im Skript steht), nach IFRS wird ein Werthaltigkeitstst durchgeführt. Vergleiche ma die Beispiele hierzu im Skript, dann siehst Du den Unterschied. Das ist aber nicht so schwierig zu merken.
 
Bei der Nubewertungsmethode gibt es zwischen IFRS und HGB eigentlich nur den Unterschied, dass mit dem Firmenwert anders umgegangen wird. Nach HGB wird planmäßig abgeschrieben (aber nicht mehr zwingend mit 25% pro Jahr, wie es im Skript steht), nach IFRS wird ein Werthaltigkeitstst durchgeführt. Vergleiche ma die Beispiele hierzu im Skript, dann siehst Du den Unterschied. Das ist aber nicht so schwierig zu merken.
Wobei aber so ein Werthaltigkeitstest nicht ohne ist. Außerdem benötigt man dafür noch mehr Angaben, als bisher in allen Aufgaben gegeben waren (zB erzielbarer Betrag). Glaube nicht, dass so etwas dran kommt.
 
in der outline der PV stand auch nichts von IFRS - konzernrechnungslegung... also geh ich auch mal davon aus, dass eigentlich nur HGB dran kommen kann. und da die buchwertmethode nicht mehr gilt, glaub ich hier auch an einer neuwertmethode.
eine frage hab ich zu einer folgekonsolidierung der neuwertmethode.
es kann ja - wenn der Gewinn ausgeschüttet wurde - bei einer folgekonsolidierung doch dazu führen, dass ein Firmenwert in der Folgekonsolidierung höher ist als bei der Erstkonsolidierung. oder lieg ich da falsch?
jetzt meine frage: Muss ich bei einer abschreibung den ursprünglichen (niedrigeren) Firmenwert abschreiben oder den neu ermittelten (höheren)?
 
in der outline der PV stand auch nichts von IFRS - konzernrechnungslegung... also geh ich auch mal davon aus, dass eigentlich nur HGB dran kommen kann. und da die buchwertmethode nicht mehr gilt, glaub ich hier auch an einer neuwertmethode.
eine frage hab ich zu einer folgekonsolidierung der neuwertmethode.
es kann ja - wenn der Gewinn ausgeschüttet wurde - bei einer folgekonsolidierung doch dazu führen, dass ein Firmenwert in der Folgekonsolidierung höher ist als bei der Erstkonsolidierung. oder lieg ich da falsch?
jetzt meine frage: Muss ich bei einer abschreibung den ursprünglichen (niedrigeren) Firmenwert abschreiben oder den neu ermittelten (höheren)?

Im ersten Schritt wiederholst Du einfach die Buchungen, die bei der Eerstkonsolidierung gemacht wurden. Der Gewinn des Vorjahres ist dabei in den aufgaben immer in die Gewinnrücklage eingestellt worden. Den neuen Gewinn berücksichtigst Du dabei gar nicht. Daher ist der Firmenwert immer der gleiche.
 
du hast shcon recht, in den meisten aufgaben wurde der gewinn in die gewinn RL gestellt. bis auf aufgabe 6 der KE... aber da sollten wir nach IFRS bilanzieren und da wird der ja nicht abgeschrieben sondern nur nach o.g. werthaltigkeitstest gegengerechnet...
 
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