Grundzüge der Konzernrechnungslegung....Falscher § ???

Dr Franke Ghostwriter
auf Seite 14 zweiter Absatz steht, dass Tochterunternehmen die zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurden mit ihrem Nettoveräußerungspreis gemt IFRS 3.36 anzusetzen sind.

Jedoch würde ich sagen, dass dieser Sachverhalt nicht im IFRS 3.36 sondern IFRS 3.31 geregt ist....seht ihr das auch so oder verstehe ich was falsch?

Gruß
 
lt. meiner IFRS-Ausgabe von 2008 ist die Ausführung im Skript richtig (IFRS 3.36).
Gruß
URied

Moin,
auf Seite 14 zweiter Absatz steht, dass Tochterunternehmen die zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurden mit ihrem Nettoveräußerungspreis gemt IFRS 3.36 anzusetzen sind.

Jedoch würde ich sagen, dass dieser Sachverhalt nicht im IFRS 3.36 sondern IFRS 3.31 geregt ist....seht ihr das auch so oder verstehe ich was falsch?

Gruß
 
Das alte Kreuz in diesem Kurs: mir sind an verschiedenen Stellen im Skript Ungereimtheiten aufgefallen, v.a. mit der aktuellen HGB-Version: So wird auf den Seiten 55 und 58 (Abschnitte 3.3.4.2.1 und 3.3.4.2.2) bzgl. der Vorschriften zur Vollkonsolidierung erwähnt, dass „Der Firmenwert gem. § 309 Abs. 1 Satz 1 HGB pauschal mit 25% abzuschreiben“ ist. Im aktuellen Gesetzestext des HGB ist dieser Satz 1 und auch die entsprechende 25%-Regelung - nach meinem Verständnis - nicht (mehr) enthalten.

Auf meine Anfrage beim Lehrstuhl kam relativ lapidar die Antwort zurück, dass man sich im Skript auf eine frühere Ausgabe des HGB beziehe. Man habe die Freiheit, in der Klausur (komplett) nach der aktuellen Version zu arbeiten, muss dies dann aber kennzeichnen. Ansonsten gelte die (veraltete!) Rechtslage des Skriptes. Tja. Ich finde es sehr fragwürdig, was hier passiert. Wenn ich mir bestimmte Verfahren auf Basis des Skriptes aneigne, diese dann aber in meinem Gesetzestext im Zweifelsfall nicht nachschlagen kann, weil sich die Lehrmeinung auf einen alten Stand bezieht, ist das SCHLECHT.

Bin derzeit auch am Überlegen, wie ich am besten vorgehe. Schaue mir mal die Synopsen (Verzeichnis Gesetzesänderungen) im Web dazu an und entscheide dann, ob ich mir sogar zusätzlich die alte Version des HGB besorge. Übrigens: der Lehrstuhl hat in seiner Antwort an mich nicht erwähnt (was sicher hilöfreich gewesen wäre), auf welche HGB-Ausgabe sich der Lehrtext bezieht..

Ach ja..

Gruß
 
Liegt wohl u.a daran, daß das vorliegende Skript 42240 (Stand 10/10 ? s. allerletzte Seite) wohl das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) noch nicht eingearbeitet hat. Dieses gilt in vielen Fällen "erst ab 2010", z.B. §301 I HGB, die Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode gehört der Vergangenheit an, sollte aber wohl methodisch bekannt sein, immerhin werden dieser im Skript über 5 Seiten gewidmet. Interessant wären dann die Hinweise zur kommenden Klausur hinsichtlich Rechtslage/Stoffumfang.
Gruß, Michael
 
Das Problem ist bekannt. Bei den IAS § sind geschätze 70% falsch. Hab dem LS auch gemailt aber noch keine Antwort erhalten.

Die Rechtslage bezieht sich auf einen alten Rechtsstand? Man sollte erwarten können, dass sich jemand am LS die Zeit nimmt und bei grundlegenden Änderungen die § überarbeitet. Achja alte HGB's gibts wie Sand am Meer🙂 Ich hab noch einige, allerdings sind die bereits benutzt und enthalten zum Teil §-Verweise, die ja nicht erlaubt sind.

Wie bereitet ihr euch auf die Klausuren vor? In der aktuellen Form des Moduls gibt es ja keine alten Klausuren.

Gibt es ein Moodle? Ich hab keins gefunden. Dem LS hab ich eine Mail geschrieben ob es ein Moodle gibt und wo man dieses findet. Antwort steht ebenfalls noch aus.
 
auf S. 20 im 2. Abs. steht, dass lt. IAS 27.27 Berichtigungen vor der Konsol. vorzunehmen sind, wenn trotz abweichenden Stichtages k e i n Zwischenabschluss aufgestellt wird. Das ist für mich etwas verworren: Was soll berichtigt werden, wenn kein Abschluss des TU erstellt wird (nur im Abschluss des Mutterunternehmens zu berichtigen ist m.E. nicht sinnvoll). Und wenn ich IAS 27.27 lese, steht da: "Wird ... der Abschluss eines Tochterunternehmens ... zu einem vom Mutterunternehmen abweichenden Stichtag aufgestellt, so sind Berichtigungen ... vorzunehmen". Ich finde, da hat der Autor des Skriptes den IAS 27.27 falsch interpretiert oder hat sich IAS 27.27 geändert?
Gruß
 
Der LS bietet momentan keine Moodle Umgebung an.

Das Problem ist bekannt. Bei den IAS § sind geschätze 70% falsch. Hab dem LS auch gemailt aber noch keine Antwort erhalten.

Die Rechtslage bezieht sich auf einen alten Rechtsstand? Man sollte erwarten können, dass sich jemand am LS die Zeit nimmt und bei grundlegenden Änderungen die § überarbeitet. Achja alte HGB's gibts wie Sand am Meer🙂 Ich hab noch einige, allerdings sind die bereits benutzt und enthalten zum Teil §-Verweise, die ja nicht erlaubt sind.

Wie bereitet ihr euch auf die Klausuren vor? In der aktuellen Form des Moduls gibt es ja keine alten Klausuren.

Gibt es ein Moodle? Ich hab keins gefunden. Dem LS hab ich eine Mail geschrieben ob es ein Moodle gibt und wo man dieses findet. Antwort steht ebenfalls noch aus.
 
super das ich nicht der einzige bin. Also ich werde mit den aktuellen Auflagen arbeiten. Finde es irgendwie sinnlos wenn ich jetzt die alten Sachen lerne...Änderungen wird es in den Texten immer geben, sodass man reagieren muss. Allerdings finde ich es auch schwach vom LS den Studenten sowas vorzulegen...
 
Wie gesagt, die Antwort vom LS, die ich erhalten habe, war in etwa: generell gilt die Rechtslage des Skriptes, es darf aber auch in der Klausur (dann aber durchgängig!) die aktuelle HGB-Fassung zu Grunde gelegt werden. Haken für mich: ich versuche doch, mir die Verfahren aus dem Skript anzueignen und fange nicht an, in der Klausur im Gesetzestext rumzublättern, wie die Neubewertungsmethode angewandt wird.

Mich nervt das ganze ehrlich gesagt gewaltig - sitze gerade an der EA und habe aufgehört, die §§ im HGB parallel zum Skript nachzuschlagen, um dann jedesmal auf Ungereimtheiten zu stoßen. Die Synopse zum BilMoG hat deutlich gezeigt, dass hier einfach keine Anpassung erfolgt ist. Finde ich schwach, v.a. weil das BilMoG so mit die bedeutendste Änderung zu diesem Thema war. Ich mag mich irren, aber ich hatte an einer Stelle das Gefühl, dass hier doch schon §§ nach dem BilMoG im Skript eingearbeitet waren - das wäre dann die totale Verwirung. Ich mag mich aber auch irren und möchte auch keine Pferde scheu machen.

Dennoch: kostet alles viel Zeit und Nerven, und man eignet sich bereits hinfälliges Wissen an. Das erinnert mich stark an WiInfo im Grundstudium..
 
Wenn man sich nun die alten Auflagen vom HGB und IFRS / IAS zulegt und den Aufgabenteil von "Grundzüge der Konzernrechnungslegung" mit den alten Auflagen löst und "Grundzüge der internationalen Rechnungslegung" mit den aktuellen Auflagen, hätte man das Problem, dass man nicht durchgängig eine Auflage benutzt. Da der andere Kurs mit Sicherheit nicht die alten Auflagen akzeptiert ist man ja gezwungen nach der neuen Auflage zu arbeiten?!

Also ich finde es echt traurig, dass man einem sowas als Pflichtmodul aufdrängt.
 
schön das der Lehrstuhl uns hier ein "WAHLRECHT" gibt. Das ist schon Ironie genug, lol... Beispiel Rückstellungen oder latente Steuern, oder andere Wahlrechte usw. die gestrichen wurden.
Habe nun ein lustigen Mix aus alten und neuen Lehrbüchern, altem Skript und neuem HGB bzw. IFRS/IAS...
Ist ein Witz!!! Dabei ist die Materie anspruchsvoll genug. Ist schon reiner Schwachsinn, sich die alten Regelungen für die Klausur anzueignen, dann aber wieder schnell zuvergessen bzw. sich DANN die aktuellen Regelungen aneignen, dabei soll das Studium doch "qualifizieren"! Werde es mir die Tage gut überlegen, aber für die Klausur hilft nur Konsquenz in eine oder die andere Richtung.
Andere Frage: Werden dann in der Fachmentoriellen Betreuung auch die alten Rechtsquellen verwendet???
Wo bleibt da der "Lehrauftrag" des Prof.?

Euch viel Glück bei der ganzen Sache!
 
Da sich bei den IAS/IFRS auch viel getan hat, Zitat aus einem Lehrbuch: " stürmische Weiterentwicklung der int. Rechnungslegung" etwa IFRS 3, IAS1 etc. wäre es genau so wichtig zu erfahren welchen Rechtstand die IAS/IFRS Texte haben sollten um zum Skript zu passen. Hat jemand da eine Ahnung?
 
Die Diskussion hier erinnert mich an die aus "steuerliche Gewinnermittlung" im letzten Semester, der ja auch den hier behandelten Kurs steuerliche Gewinnermittlung beinhaltete.
Da war es die gleiche Verwirrung. Vom Lehrstuhl hieß es, dass man nach dem Skript lernen soll, aber das neue Recht auch ok wäre. Beim Kolloquim hieß es dann aber vom Prof. Meyering plötzlich, dass er selbstverständlich das neue Recht voraussetze, er würde ja nicht reine Fakten, sondern die Anwendung des Rechtes lehren. Die Klausur war dann aber so gestellt, dass die problematischen Themen gar nicht abgefragt wurden. Und ich denke mal, solange die Skripte so hinterhinken werden die das auch weiterhin so handhaben.

Trotz allem sah es bei mir auch sehr putzig aus. Ich hatte sowohl alte als auch neue Gesetze + Steuerrichtlinien dabei. Und das Suchen in 5 (!) Bücherin in einer Klausur ist doch sehr zeitaufwendig und auch doofes Geschleppe. Letztendlich doof, aber vom Prinzip denke ich eigentlich schon ok. Denn mal ehrlich - sicherlich arbeiten einige von uns in der Praxis schon damit, dann dürfte das neue Recht aber eh bekannt sein. Bis der Rest das Ganze praktisch anwenden wird, vergehen wohl noch einige Jahre und wer weiß, was sich bis dahin noch alles wieder geändert hat. Sprich das, was wir hier lernen, ist doch eh bald wieder veraltet, mit den Grundlagen, egal welcher Stand, kann man doch die Änderungen wieder aufarbeiten.
 
Hi Zusammen,

schön das der Lehrstuhl uns hier ein "WAHLRECHT" gibt. Das ist schon Ironie genug, lol... Beispiel Rückstellungen oder latente Steuern, oder andere Wahlrechte usw. die gestrichen wurden.
Habe nun ein lustigen Mix aus alten und neuen Lehrbüchern, altem Skript und neuem HGB bzw. IFRS/IAS...
Ist ein Witz!!! Dabei ist die Materie anspruchsvoll genug. Ist schon reiner Schwachsinn, sich die alten Regelungen für die Klausur anzueignen, dann aber wieder schnell zuvergessen bzw. sich DANN die aktuellen Regelungen aneignen, dabei soll das Studium doch "qualifizieren"! Werde es mir die Tage gut überlegen, aber für die Klausur hilft nur Konsquenz in eine oder die andere Richtung.
Andere Frage: Werden dann in der Fachmentoriellen Betreuung auch die alten Rechtsquellen verwendet???
Wo bleibt da der "Lehrauftrag" des Prof.?

Euch viel Glück bei der ganzen Sache!

Da stimme ich voll und ganz zu! Wie es im Tutorium aussehen wird, kann/will ich gar nicht einschätzen. Das Thema Tutorien ist aber ohnehin nicht soo relevant für mich, weil die FU seit einiger Zeit (auch bereits im Grundstudium) vermutlich aus Kostengründen dazu übergegangen ist, statt (sinnvoller) Verteilung der Tutorien auf mehrere Termine á 3h besser nur einen Samstag/Sonntag mit jeweils (didaktisch völlig schwachsinnigen) 6-9-stündigen Tutorien, bei denen man nach spätestens 4h mehr oder weniger geistig raus ist, anzusetzen.

Ich werde mir aber vom LS vor der Klausur noch einmal per Mail schriftlich geben lassen, nach welcher Rechtslage das Skript genau aufgesetzt ist und mir dann (vermutlich eben doch) die Gesetzestexte ein zweites mal kaufen(!).

Ich weiß, ich wiederhole mich, aber: echt SCHWACH, das alles.
 
FU_bwl, wäre nett wenn du das hier dann posten könntest. Ich werde wohl nach den neuen Rechtsstand lernen, auch wenn das dazu führt das ich parallel zum Skript ein aktuelles Lehrbuch benutzen werde. Änderungen beziehen sich ja auch auf die Rechtsquellen der IAS/IFRS, d.h. auch hier muss man vergleichen...Ich werde mein bestes geben, dann schauen was wird...was soll man sonst schon machen?!?
 
Und ich habe gerade schon an meinem Verstand gezweifelt, als es um die Abschreibung eines Firmenwertes um 25% p.a. ging!

Jedenfalls steht in den Angaben, die ich im virtuellen Studienplatz zum Kurs 42240 gefunden habe, dass die letzte grundlegende Überarbeitung im WS 2007 / 2008 stattgefunden hat. Demnach müsste meine Version aus dem SS 2009 (ich habe damals belegt, aber aus privaten Gründen nicht bearbeitet) nicht veralteter sein als Eure, richtig?

EDIT: Ich würde es sinnvol finden, wenn wir so früh wie möglich Bescheid wüssten, welcher Rechtsstand geprüft wird. Alte HGB habe ich noch, die IAS/IFRS könnte ich mir gebraucht besorgen - ich müsste es halt nur wissen. Daher meine Frage: Hat aktuell jemand den Lehrstuhl angeschrieben und diese konkrete Frage gestellt bzw. ist jemand sozusagen dabei, das zu tun? Wenn nicht, könnte das ja jemand von stellvertretend für alle übernehmen... Was meint Ihr?
 
Rincewind,

habe gerade gesehen bzw. beim "Umschreiben des Skriptes" bemerkt das z.B. die Grenzwerte für die Konzernbefreiung noch von der Regelung aus dem Jahre 2004!!! stammen, lol...der Lehrstuhl wird dir antworten, "bla bla" bzw. es gelten die aktuellen Normen aber auch die im Skript, oder so ähnlich.

Problem ist auch, dass z.B. das Steuerskript einige Neuerungen innehat welche die anderen beiden KE"s bzw. die "Klassiker" nicht haben.

Ich nehme nun den Beschwerlichen Weg und orientiere mich an den neuen Regelungen, u.a. mit einer Synopse des HGB, dort stehen alte und neue Regelungen nebeneinander.

Viel Erfolg!!!
 
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