Haftung?

Dr Franke Ghostwriter
Haftung?!

Hallo ihr Lieben,

ich steh auf dem Schlauch...
Man ist Kommanditist einer KG; mit 100 000€ Einlage von der man erst 40.000 geleistet hat.
Jahr 1: 10 Gewinn, Jahr 2: -15 Gewinn (also Verlust), Jahr 3: -20

Als Entnahme sind in allen 3 Jahren je 10 entstanden. Wenn ich nun in Jahr 4 Insolvent bin, mit welchem Betrag hafte ich als Kommanditist?

60.000 ausstehendes Geld und xxxxx ? sonst noch?

LG mia
 
KE 1 Seite 31:
"...Ausschüttungen, die über das zumutbare Maß hinausgehen,...ein Wiederaufleben oder - im Fall ohnehin noch ausstehender Einalgen - eine Erweiterung der begrenzten persönlichen Haftung des Kommanditisten bewirken."

Also im Fall von Entnahmen trotz Verlusten interpretiert mein Bauchgefühl das als "über das Zumutbare Maß hinaus"... (?)

Grüßle, pira
 
Ich würde das so sehen:

Einlage SOLL 100.000,00 100.000,00 100.000,00
erbrachte Einlage 40.000,00 40.000,00 40.000,00
Stand Kapitalkonto 40.000,00 40.000,00 15.000,00
Gewinn 10.000,00 -15.000,00 -20.000,00
Entnahme 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Stand Kapitalkonto 40.000,00 15.000,00 -15.000,00
Haftungsumfang 60.000,00 70.000,00 80.000,00

Man sieht es leider nicht so gut, weil ich nicht weiß, wie man hier eine Tabelle einfügen kann. Hänge meine Berechnung mal als Anhang dran. Dann seiht man auch die Formeln.

Die Berechnung habe ich nach dem Schema in der KE vorgenommen:

Stand Kapitalkonto = Stand am Jahresanfang +/- Gewinne/Verluste – Entnahmen

Einlage lt. HR
./. tatsächlich erbrachte Einlage
./. einbehaltene Gewinnanteile
+ Entnahme zuvor einbehaltener Gewinnanteile
+ kapitalmindernde Einnahmen
= Haftungsumfang

Die beiden Entnahmen in den Verlustjahren sind meiner Meinung nach kapitalmindernd, weil das Eigenkapitalkonto einen Stand unter der erbrachten Einlage aufweist.
Insofern sind sie abzuziehen.

Also für das letzte Jahr:
100
./. 40
./. 0
+ 0
+ 20 (kumuliert)
=80

Oder?

Luisa
 

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