wenn ihr Fragen zu Recht habt, dann solltet Ihr ggf. diese mit uns im ReWi-Forum diskutieren.
Dort gibt es auch jede Menge Tipps und Tricks etc. zu rechtlichen Problemen.
Was man verstanden haben sollte ist die juristische Arbeitstechnik "Gutachtenstil".
Durch dieses streng logische Aufbau und Prüfungsschema ist ein roter Faden imm direkt erkennbar.
1. Obersatz (Worum geht es - meist im Konjunktiv)
2. Definition (Wie steht es im Gesetz)
3. Subsumption (Wie lässt sich der Sachverhalt auf das Gesetz anwenden)
4. Ergebnis (Beantwortung der im Obersatz aufgewordenen Frage)
Diese Prüfung gilt dann für jedes Tatbestandsmerkmal. Somit gibt es nicht nur einen Obersatz sondern jede Menge...
Wichtig ist, aus einer Norm die Tatbestandsmerkmale herauslesen zu können.
Ein Beispiel für ein sehr einfaches Gutachten:
Im Sachverhalt steht, dass A und B einen Kaufvertrag über einen Gegenstand geschlossen haben.
Gefragt ist jetzt, ob der A von dem B die Übergabe der Kaufsache verlangen kann.
Obersatz
A könnte von B die Übergabe der Kaufsache gem. § 433 I 1. Halbsatz verlangen, wenn zwischen beiden ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Definition
Ein Kaufvertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die mit Bezug aufeinander abgegeben werden, nämlich Angebot und Annahme.
Sachverhaltsbezug.
Laut Sachverhalt, ist zwischen A und B ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Ergebnis
Somit hat A einen Anspruch auf Übergabe der Kaufsache aus § 433 I 1. Halbsatz.
Das ist zwar jetzt sehr oberflächlich, aber wenn dieses Schema erstmal verinnerlicht wurde, dann kann man auch die Normen des BGB ganz anders lesen, da sich ja in der Tat das meiste aus dem Gesetz ergibt.
Gruß
Roman