Heft Nr. 2 - Inwieweit ist voraussichtlicher SA-Zeitplan zutreffend?

Dr Franke Ghostwriter
da ich eventuell im SS 2012 meine Seminararbeit schreiben möchte, würde ich gerne aufgrund meiner Klausurplanung wissen, inwieweit man sich an den in Heft Nr.2 genannten voraussichtlichen Termine bzw. den dort genannten Zeitplan tatsächlich orientieren kann. Speziell interessiert mich dies für Seminare am Lehrstuhl von Frau Prof. Völzmann-Stickelbrock.
(Abgabe der schriftlichen Seminararbeit: 15.06.2012, voraussichtlicher Termin des Seminars: 06.-07.07.2012)

In diesem Zusammenhang fällt mir noch eine Frage ein: Wieviele Wochen Zeit hat man am Lehrstuhl von Prof. Völzmann-Stickelbrock für die Seminararbeit, oder variiert das von Semeser zu Semester?

Danke schon mal vorab für Eure Antworten!

Gruss
Lexa
 
Also ich habe meine Seminararbeit am Lehrstuhl Völzmann gerade geschrieben. Ende Okt. hatte ich mein Thema zugeteilt bekommen, am 13.01.12 war erst Einsendeschluss. Ich finde, das ist ausreichend Zeit für 20 Seiten, die man abliefern muss.Selbst beim Grundthema wurde ich gefragt was ich lieber hätte (UWG , Internetrecht, UrhebR) Bei den Seminarterminen gab es bis jetzt auch noch keine Verschiebung (bei mir Anfang Febr.). Leider erfährt man vorher nicht wie gut oder schlecht die Seminararbeit bewertet wird. Das erfährt man erst beim Smeinar. Ich glaube du bekommst nur eine Mitteilung, wenn du die Seminararbeit nicht bestanden hast, weil dann kannst du am Seminar nicht teilnehmen. Die bachelorarbeit kannst du nach bestandenen Seminar anschließen. Ich mache z.B. erstmal 8 Wochen Pause (und Urlaub) ehe ich mich auf die Bachelorarbeit stürze. Das ist verhandlungssache mit dem jeweiligen Lehrstuhl. Ich kann übrigens den Lehrstuhl Völzmann von der bisherigen Betreuung her nur empfehlen.
 
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