HELP-Belegung als Wiederholer vornehmen?

Dr Franke Ghostwriter
HELP-Belegung als Wiederholer vornehmen?

Hallo!

Wie mir jetzt bekannt wurde, beginnt jetzt schon die Einschreibung für das neue Semester (Sommersemester). Bei BGB1 weiß ich nicht ob ich das bestanden habe😕 . Die erste EA habe ich komplett verhaut😀 . Bei 2 und 3 weiß ich nicht. habe noch keine Rückmeldung erhalten. Nun weiß ich nicht ob ich BGB1 als Wiederholer machen muß oder soll. Wer hat da mehr Erfahrungen??????????????
 
Hallo!

Wie mir jetzt bekannt wurde, beginnt jetzt schon die Einschreibung für das neue Semester (Sommersemester). Bei BGB1 weiß ich nicht ob ich das bestanden habe😕 . Die erste EA habe ich komplett verhaut😀 . Bei 2 und 3 weiß ich nicht. habe noch keine Rückmeldung erhalten. Nun weiß ich nicht ob ich BGB1 als Wiederholer machen muß oder soll. Wer hat da mehr Erfahrungen??????????????

Da es Dich nichts kostest, belege die Kurse einfach wieder als Wiederholer. Hat auch den Vorteil, dass Du die aktuellen EAs bekommst - kann man immer schön dran üben. Bestanden oder nicht bestanden.
 
hab da mal ne Frage...
Ich muss die Module 1-3 belegen und die Zugangsprüfung machen. Wenn ich jetzt aber in diesem Semester nur 2 Module bestanden habe, kann ich dann ganz normal das 3. Modul im nächsten Semester nachmachen und dann alle 3 Klausuren im nächsten Semester schreiben oder wie läuft das???
Denn wenn ich mich richtig erinnere muss ich alle 3 Abschlussklausuren in einem Semester schreiben, oder?!?!

LG Ines
 
als "normaler" bol student kann ich doch die prüfungen machen wie ich möchte oder ? das mit den 3 prüfungen gilt noch nur für diejenigen unter uns die als akademiestudierenden eingetragen sind ode hab ich da was falsch verstanden ?

habe jetzt modul 1-3 belegt und will im sommer 4-6 und 8 machen, da hätte ich keine zeit eine direkt zu wiederholen.
 
Klausuranmeldung

Hallo,
ich bin im Sept. in BGB I durchgefallen und will die Prüfung nun im März wiederholen.
Muß ich mich dazu für das WS nun doch noch als Wiederholer anmelden? Oder kann ich mich auch ohne den Kurs belegt zu haben zur Prüfung anmelden?

LG,
Lisa
 
Lisa!

Wenn du einmal die Klausurzulassung in der Tasche hast, brauchst du den Kurs nicht zu wiederholen. Melde dich einfach wie gewohnt zur Klausur an.

Zu Übungszwecken ist die Wiederholung natürlich immer ratsam, kostet ja auch nichts. Jetzt mitten im WS kannst du allerdings nichts mehr nachbelegen. Wenn du noch EAs zur Übung brauchst, fährst du am besten zu einem Studienzentrum.
 
Danke für die Info!

Könnte mir jemand für's M2 (BGB I) die EA's und die Lösungen vom WS 06 zur Verfügung stellen?? Ich habe leider (und wider erwarten) die Klausur im Herbst nicht geschafft....
Im Gegenzug kann ich gerne die EA's vom WS 05 und SS 06 anbieten.

Außerdem suche ich noch eine Lerngruppe im Raum Düsseldorf / Duisburg.
Wer hat Interesse??

LG,
Lisa
 
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