Herstellungskosten-Gewerbesteuer

Dr Franke Ghostwriter
Herstellungskosten-Gewerbesteuer

Darf bei einem möglichst hohem Gewinnausweis die Gewerbesteuer den Herstellungskosten hinzugerechnet werden ?

Gruß Jan
 
Nicht mehr 2009

Hallo,

genau das Problem hatte ich heute auch.
In dem aktuellen EStG/EStR von 2009 Auflage 23 gibt es das Wahlrecht nicht mehr.


R 6.3 Abs 5
Satz 1
Die Steuern vom Einkommen gehören nicht zu den steuerlichen abziehbaren Betriebsausgaben und damit auch nicht zu den HK
Satz 2
Entsprechendes gilt für die Gewerbesteuer (§4 Abs. 5b EStG)
Satz 3
Die Umsatzsteuer gehört zu den Vertriebskosten, die die HK nicht berühren.

Was mich jetzt daran nervt, wir sollen den aktuellen Rechtsstand haben, da steht aber nix darüber drin wie es mal vor z.B. 5 Jahren war. Die Aufgabenstellung ist ja meist nicht vom aktuellen Jahr.
 
hoher bzw. niedriger Gewinnaus

Eine Frage noch, weil Du es angesprochen hattest.

Hoher Gewinnausweis = nur EinbeziehungsPflicht => so wenig wie möglich ansetzem

Niedriger Gewinnausweis = Pflichten und Wahlrechte => so viel wie möglich um Bilanz zu drücken


Richtig oder falsch?
 
1. Habe nicht die aktuelle Version, hätte jetzt ehrlich gesagt nicht gedacht, dass die Gesetze wirklich permanent geändert werden. Ich denke aber mal, die Uni würde darauf sicherlich achten, sprich entweder es wird irgendwo vermerkt, dass die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt eine andere war oder man könnte im Nachhinein die Aufgabe in gewisser Weise beanstanden.

2. Gute Frage, da bin ich mir momentan auch nicht wirklich sicher, meistens steht bei diesen Aufgaben aber auch der Veräußerungserlös des Produktes, logisch wäre es aufjedenfall.
 
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