Inhaltliche Frage zu Steuerlicher Gewinnermittlung

Dr Franke Ghostwriter
zum Kurs 41690 (Steuerliche Gewinnermittlung).

Auf Seite 25 steht, dass Zinsen für Fremdkapital nach dem BMF-Schreiben vom 12.3.2010 kein Pflichtbestandteil der Herstellungskosten sind, sondern dass ein Wahlrecht zur Einbeziehung besteht. In der Lösung zu Übungsaufgabe 2 in der selben Kurseinheit steht aber, dass die (direkt zurechenbaren) Fremdkapitalzinsen nach dem BMF-Schreiben verpflichtend einzubeziehen sind. Welche Vorgehensweise ist hier korrekt?

Der Lehrstuhl beantwortet die Frage nicht mehr, weil die Frist zur Beantwortung inhaltlicher Fragen wohl abgeschlossen ist .....

Beste Grüße

Wolfgang
 
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