Das wird relevant bei der Thematik selbstständige oder unselbstständige Anknüpfung von Vorfragen:
interner Entscheidungseinklang:
jedes deutsche Gericht beurteilt einen bestimmten Sachverhalt immer gleich, egal ob er als Vor- oder Hauptfrage auftritt --> selbstständige Anknüpfung
internationaler Entscheidungseinklang: unselbstständige Anknüpfung, d.h. die Vorfrage wird so behandelt, wie ein Gericht im Staat der lex causae sie behandeln würde
Gruß
Steffi