Lunis!
Ich habe bei Hemmer dazu folgendes gefunden, und zwar dass bei Anerkennung und Vollstreckung grds. keine Rangfolge bei der Anerkennung von Rechtsquellen zu beachten ist. Vielmehr ist hier die Rechtsquelle heran zu ziehen, nach welcher die Anerkennung oder Vollstreckung möglich ist, d.h., nach dem Günstigkeitsprinzip. Hast du vielleicht IPR von Hemmer, dann schau auf Seite 159!!