G
Gastbenutzerin
Vielleicht eine etwas dumme Frage, aber komm grad echt nie dahinter:
Warum sind die Klauseln "4 Wochen nach Lieferung" oder "30 Tage nach Rechnungsdatum" (vgl. KE 4 Seite 48) keine Kalendergeschäfte. Rein der Logik nach, kann man doch ganz genau nach dem Kalender bestimmen, wann eine Leistung fällig ist wenn sie 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig ist, oder? Vielleicht grübel ich ja auch zu sehr drüber nach, aber es würde mir evtl. helfen, wenn mir einer mal seine Sicht der Dinge erklärt. Vielleicht versteh ich es ja dann...😱
Warum sind die Klauseln "4 Wochen nach Lieferung" oder "30 Tage nach Rechnungsdatum" (vgl. KE 4 Seite 48) keine Kalendergeschäfte. Rein der Logik nach, kann man doch ganz genau nach dem Kalender bestimmen, wann eine Leistung fällig ist wenn sie 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig ist, oder? Vielleicht grübel ich ja auch zu sehr drüber nach, aber es würde mir evtl. helfen, wenn mir einer mal seine Sicht der Dinge erklärt. Vielleicht versteh ich es ja dann...😱