Ja, eine reine ZPO-Klausur, wobei natürlich bei der materiellen Prüfung der Begründetheit natürlich auch Kenntnisse des BGB gefragt sind, tiefschürfender bei dem Falllösungsbuch von Assmann z. B., wird bei der Fernuni allerdings nicht so detailliert abgefragt. Wenn du Abtretung und evtl. Herausgabeansprüche drauf hast, bist du schon ganz gut dabei.
Und, noch ein Tip: Übe zu Anfang vielleicht erst mal mit den Fällen, die in Moodle eingestellt sind, also die alten Einsendearbeiten und Klausuren vergangener Semester, und erst dann mit dem Assmann. Weil, wie ich finde, die Fälle für einen blutigen Anfänger schon ganz schön heftig sind, weil die ziemlich ins Detail gehen. Solltest du dich natürlich auch im Laufe der Zeit mit beschäftigen, aber übe erst einmal mit den Fernuni-Fällen, um einen Überblick hins. Prüfungsschemata zu bekommen. Das Themengebiet ist nämlich breit gefächtert, ich sag nur, Leistungsklage, Widerklage, Versäumnisurteil, Drittwiderspruchsklage, Berufung/Revision, Vollstreckungsabwehrklage, Vollstreckungserinnerung usw...wird alles unterschiedlich geprüft mit anderen Anspruchsvoraussetzungen...
Sorry, wollte dich jetzt nicht abschrecken, will dich nur davor bewahren, den gleichen Fehler wie ich zu machen, habe BGB IV zwei Semester mit mir rumschleppen müssen, weil ich den Prüfungsaufbau einfach nicht drauf hatte. Viel Erfolg in diesem Semester!