§§-Ketten im Gesetzes-Texten reinschreiben

Dr Franke Ghostwriter
§§-Ketten im Gesetzes-Texten reinschreiben

Hallo in die Runde!

Als Neuling eine evtl blöde Frage: darf man sich in die Gesetzestexte, die man in der Klausur benützen will, §§-Ketten oder Verweise reinschreiben? 😕

An der FH-Bund war das Tabu😱 , von Studenten anderer Unis hab ich schon gehört, daß man sich wohl gut präparieren darf😀 . Wäre blöd, die neuen Büchen zu verzieren und am Ende kriegt man "jungfräuliche" Texte.

Kind regards
Jörg
 
Josh schrieb:
Hallo in die Runde!

Als Neuling eine evtl blöde Frage: darf man sich in die Gesetzestexte, die man in der Klausur benützen will, §§-Ketten oder Verweise reinschreiben? 😕

An der FH-Bund war das Tabu😱 , von Studenten anderer Unis hab ich schon gehört, daß man sich wohl gut präparieren darf😀 . Wäre blöd, die neuen Büchen zu verzieren und am Ende kriegt man "jungfräuliche" Texte.

Kind regards
Jörg

Hallo Jörg,

Du darfst nur Markierungen vornehmen und diese Post-Its (o.ä) reinkleben.
Diese dürfen aber keine Beschriftungen haben. Auch darfst Du sonst keinen weiteren Text irgenwo hinschreiben. Auch kein §§-Ketten

Lehrstuhl schrieb:
Zugelassen in der Klausur sind als Gesetzestexte: BGB und Nebengesetze (z.B. dtv Band 5001 oder Schönfelder: Deutsche Gesetze). Das HGB wird also nicht benötigt. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.B. eben die dtv-Texte) dürfen benutzt werden.
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine handschriftlichen Eintragungen - auch nicht auf den Lesezeichen - enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet.
Zu den unzulässigen handschriftlichen Eintragungen gehören auch Verweise auf andere §§ oder Seiten im Text. Unter zulässigen Markierungen verstehen wir sowohl die Markierung bestimmter Seiten im Gesetzestext durch Büroklammern etc. als auch die farbliche Kennzeichnung einzelner Tatbestandsmerkmale in den einzelnen §§.
Bei systematischen Markierungen, z.B. mit verschiedenfarbigen Stiften oder Unterstreichung nur einzelner Wörter oder Buchstaben, wird im Einzelfall entschieden, ob die Einfügungen über eine bloße Lesehilfe hinausgehen und damit als Täuschungsversuch zu werten sind.
https://www.fernuni-hagen.de/REWI/B...re%20Kennzeichnungen/Markierungen%20enthalten

Duddits
 
Josh schrieb:
Hallo in die Runde!

Als Neuling eine evtl blöde Frage: darf man sich in die Gesetzestexte, die man in der Klausur benützen will, §§-Ketten oder Verweise reinschreiben? 😕

An der FH-Bund war das Tabu😱 , von Studenten anderer Unis hab ich schon gehört, daß man sich wohl gut präparieren darf😀 . Wäre blöd, die neuen Büchen zu verzieren und am Ende kriegt man "jungfräuliche" Texte.

Kind regards
Jörg

Also ich durfte bei der FH Bund bis zu 2 Verweisparagraphen dran schreiben. In Hagen (zumindest war es jetzt bei BWL so) ist so etwas gar nicht gern gesehen,also nur Markierungen und die Klebedingsda.

Gruß Zeus
 
Oben