Könnt Ihr Andrea helfen?
Hallo!
wie schon gesagt studiere ich fast im 3. Semester Betriebswirtschaft. Natürlich haben wir auch Recht und ich komm da einfach nicht klar mit. Aber zum Glück nicht nur ich, sondern der Großteil der Klasse.
Der Dozent war für Richter und kennt die § auswendig und so ist dann auch sein Tempo.
Ich habe einen Fall als Hausaufgabe bekommen und komme überhaupt nicht weiter, weil ich nicht weiß wo ich überhaupt schauen soll. Die Sache stimmt mich so traurig, dass ich am Überlegen bin, ob ich es nicht lieber sein lasse mit dem Studium.
Ich schreib den Fall jetzt einfach mal rein und vielleicht kannst Du/ihr mir ja helfen.
Fall:
V verkauft an K einen Jagdhund für 1.000,-- € und sichert auf Nachfrage dem K zu, der Hund sei lammfromm und habe niemandem etwas zu leide getan. Nachdem der Hund in der ersten Woche mehrere Personen gebissen hatte, stellt K dem V den Hund zur Verfügung und verlangte sein Geld zurück. V lehnte fernmündlich die Rückabwicklung ab, weil der Hund erst bei K bissig geworden sei. Nachdem der Hund das Kind des K angefallen hatte, wollte K den Hund an den V zurückgeben. V lehnte die Rücknahme ab und schlug die Tür seines Hauses zu. K ließ daraufhin im Vorgarten am Anwesens des V den von der Leine und wollte sich entfernen. Der Hund sprang von hinten dem K in den Rücken, so dass dieser zu Boden stürzte, wobei die Brille des K völlig zerstört wurde. Der Hund sprang dann über den niedrigen Gartenzaun und biß den Briefträger B in s Bein und beschädigte die Hose des B. K zahlte auf Verlangen an B Schadensersatz in Höhe von 300,-- € nach § 833 BGB.
K verlangt im Zivilprozeß von V die Rückzahlung seines Geldes, Schadensersatz für seine Brille und Ersatz für die an B gezahlten 300,-- €. V kann im Prozeß nicht nachweisen, dass der Hund, den V nach dem Vorfall mit B an sich genommen hat, vor dem Verkauf lammfromm war.
In einem Rechtsgutachten ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche des K gegen V gegründet sind.
So, das war jetzt der ganze Fall und ich hab keine Ahnung wie ich anfangen soll. Ich weiß nur soviel, dass wir im 2. Semester Schuldrecht durchgenommen haben.
Vielen herzlichen Dank mal im Voraus!
Andrea