kombinierter Einkommensteuersatz

Dr Franke Ghostwriter
ich hänge an der Herleitung des kombinierten Einkommenssteuersatz.

Zu Anfang wollte ich es mal so hinnehmen, wie es im Skript und ML angegeben ist, aber irgendwie kann ich mich damit nicht anfreunden.

In einem Schritt heißt es:
Est + Kist = (E-Kist)* sei + (Eink-Kist) * sei * ski

Kann mir jemand sagen, was dieses "E" ist???
Denn dieses E tauch nirgendwo wieder auf und ich finde einfach auch aus den Erklärungen heraus keinen Unterschied zwischen E und Eink ?

Oder liegt da vielleicht ein dicker Schlauch unter meinen Füßen, von dem ich mal steigen sollte, damit ich es versteh? 😉

Danke für Eure Hilfe schon mal im Voraus.
 
Wo hast du das her?
(8) aus KE 1 Kurs 611?

Dort bin ich auch drüber gestolpert. Ich bin davon ausgegangen, dass es ein Tippfehler ist und Eink sein sollte.
Der Ausdruck (E-Kist) * sei soll ja die Berechnung für Est sein. Und das ist ja (Eink-Kist) * sei .

Da auch in den weiteren Formeln, die (8) ja umformen nicht mehr von E gesprochen wird, geh ich noch mehr davon aus, dass es lediglich ein Fehler ist.

Lernst du die ganzen Herleitungen?
 
ja, genau KE 1 ...

Hab aber auch in den Errata nix zu gefunden. Und in der ML einer alten Klausur ist es auch genauso drin.

Ich denke halt auch, von der Erklärung her, und weil es danach nie wieder auftaucht, dass es sich hierbei um einen Tippfehler handelt, aber sicher bin ich mir eben nicht.

Von den Herleitungen hab ich mir bisher nur den komb. Einkommenssteuersatz und dann die Belastungsformel der nat. Personen angeschaut.
Die Belastungsformel hatte er ja auch explizit im Kolloquium angesprochen, sodass ich mir schon vorstellen könnte, dass das relevant ist.

Nettozinssätze hab ich mir auch angeschaut, aber auch nur für Personengesellschaften.

Hab mir viel angeschaut, aber ob ich damit dann letztendlich was lösen kann, keine Ahnung.

Semesterschwerpunkt find ich auch schwierig. Ust geht noch, aber mit der Erbschaftsteuer tu ich mich schwer. Gerade, weil das Skript ja noch auf altem Rechtsstand ist.
 
Ja das stimmt schon.
Was hast du dir zum Themenschwerpunkt angeguckt?
Den Bereich der Ust fand ich auch nicht so schwer. Bei der Erbschaftssteuer geht's ja mehr um das Bewertungsgesetz. Das find ich ziemlich zähl und daher anstrengend.
Ich denke mal, dass es da eher um einen Vergleich der Schätzung nach dem Stuttgarter Verfahren oder nach dem Modell von Kirchhof gehen wird.

Die Herleitungen werd ich mir auch noch einmal genauer ansehen, den Punkt mit den Zinssätzen auch. Viel mehr werd ich aus den beiden KE's nicht mehr vertiefen.

Ich hoffe eher, dass ähnlich wie in den letzten Klausuren "klassische" Aufgaben zur Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer dran kommen.
 
Ja das stimmt schon.
Was hast du dir zum Themenschwerpunkt angeguckt?
Den Bereich der Ust fand ich auch nicht so schwer. Bei der Erbschaftssteuer geht's ja mehr um das Bewertungsgesetz. Das find ich ziemlich zähl und daher anstrengend.
Ich denke mal, dass es da eher um einen Vergleich der Schätzung nach dem Stuttgarter Verfahren oder nach dem Modell von Kirchhof gehen wird.

Die Herleitungen werd ich mir auch noch einmal genauer ansehen, den Punkt mit den Zinssätzen auch. Viel mehr werd ich aus den beiden KE's nicht mehr vertiefen.

Ich hoffe eher, dass ähnlich wie in den letzten Klausuren "klassische" Aufgaben zur Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer dran kommen.

Denke KSt und GewSt sind diesmal nicht sooo wichtig! Nach der Gliederung der Präs.veranstaltung gehe ich von folgenden Aufgaben aus (oder so ähnlich 😀)

1.) Einkünfteermittlung (u.U. GbR Beteilung oder so) und nach § 32a ESt berechnen, ggf. schon mit § 16 und § 34
2.) DBA Fall mit Prüfung der Steuerpflicht
3.) USt Aufgabe
4.) Schwerpunkt

---> Steuersätze und -belastung sind denke ich eher für den Vertiefungskurs gedacht... Lerne es aber trotzdem
 
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