Konsolidierungsmaßnahmen

Dr Franke Ghostwriter
bei der Wahl zwischen Pest und Cholera (U-Führung und Steuern) habe ich mich für Steuern entschieden.
In den Klausuren von September 2007 und März 2009 soll man in der Aufgabe 2a) die in diesen Fällen jeweils erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen erläutern und mit Gesetzen begründen. Ich habe leider überhaupt keine Ahnung was ich da schreiben soll. Wie sehe ich, welche Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich sind und was ist überhaupt eine Konsolidierungsmaßnahme?? Die Fragen sind vielleicht ziemlich dämlich aber bei dem Fach habe ich einen ganzen Baumstamm vorm Kopf...😕
Könnt Ihr mir da helfen?

-- Edit: bin etwas weiter, habe jetzt glaube ich geschnallt, was Konsolidierungsmaßnahmen sind, aber wie erkenne ich, welche ich jeweils benötige??
 
hm...

Also ich hoffe, ich liege jetzt nicht total daneben, aber meiner Meinung nach ist hier folgendes gefragt:

1. Kapitalkonsolidierung:

- zugehöriger Paragraph: § 301 HGB
- Beteiligungsbuchwert MU wird aufgerechnet mit entsprechendem EK TU mittels Buchwertmethode (wohl out) oder Neubewertungsmethode unter Aufdeckung stiller Reserven

2. Schuldenkonsolidierung:

- zugehöriger Paragraph: § 303 HGB
- Verrechnung von Forderungen, Verbindlichkeiten und RAP zwischen einbezogenen Konzernunternehmen --> weil bei rechtlich einheitlichen Unternehmen nicht bilanzierbar

3. Zwischenerfolgselimierung:

- zugehöriger Paragraph: § 304 HGB
- alle Gewinne + Verluste werden aus Vermögensgegenständen aus Liefer- und Leistungsgeschäften zwischen den in Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen raus gerechnet --> weil aus Konzernsicht nicht realisiert

4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung:

- zugehöriger Paragraph: § 305 HGB
- konzerninterne Erträge + Aufwendungen einer Periode aus Innenumsätzen, Ergebnisübernahmen und Beteiligungen werden verrechnet --> Doppelrechnungen so vermieden

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Hoffe, ich hab jetzt kein Quatsch erzählt... 🙂)))

Liebe Grüße,
Katja
 
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