Kosten für Kursmaterial und IPad 2 absetzbar??

Dr Franke Ghostwriter
bin seit einem Jahr an der FU eingeschrieben und gleichzeitig an einer anderen Präsenzuni in NRW. Nun bisher habe ich für die Kursmaterialien sehr viel Geld ausgegeben und möchte das wenn es eine Möglichkeit gibt ganz gerne vom Finanzamt zurückholen.
Ich arbeite jedoch nicht nebenbei Steuerpflichtig, würde ich dennoch die Kosten vom Finanzamt erstattet bekommen??
Des Weiteren möchte ich mir ganz gerne einen IPad 2 zulegen. Ist diese dann in meinem Falle von der steuerlich absetzbar??
Würde mich über eure Hilfe sehr freuen.....

Viele Grüße
 
Ich arbeite jedoch nicht nebenbei Steuerpflichtig, würde ich dennoch die Kosten vom Finanzamt erstattet bekommen??

Da hast du was grundlegendes nicht verstanden. Das Finanzamt erstattet dir nicht deine Kosten, sondern dein zu versteuerndes Einkommen vermindert sich. Wer keine Steuern zahlt, bei dem kann sich auch nichts vermindern und der kann somit auch nicht zuviel gezahlte Steuer nicht erstattet bekommen.
 
Da hast du was grundlegendes nicht verstanden. Das Finanzamt erstattet dir nicht deine Kosten, sondern dein zu versteuerndes Einkommen vermindert sich. Wer keine Steuern zahlt, bei dem kann sich auch nichts vermindern und der kann somit auch nicht zuviel gezahlte Steuer nicht erstattet bekommen.

Retels ich weiß um die steuerliche Absetzbarkeit. Es geht mir hauptsächlich darum eine Quelle zu finden, die mir die Kosten für das Studium rückerstattet.
 
Retels ich weiß um die steuerliche Absetzbarkeit.
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Ich arbeite jedoch nicht nebenbei Steuerpflichtig, würde ich dennoch die Kosten vom Finanzamt erstattet bekommen??
Dieser Beitrag und insbesondere die Wortwahl von Dir liessen nicht nur Retels sehr daran zweifeln, dass Du Dir wirklich im Klaren um die steuerliche Absetzbarkeit warst!

Wie meinst Du denn dann überhaupt den Gedanken, das Finanzamt oder irgend wer anderes könne Dir die Kosten für Dein Studium zurückerstatten? Wie sollte denn diese Rückerstattung aussehen, für die Du eine Quelle suchst, wenn Du schon weisst, dass es auf keinen Fall das Finanzamt im Wege der Zahlung einer Steuerrückzahlung sein kann?

Vielleicht können wir Dir ja tatsächlich helfen, wenn Du uns erst einmal diesen Gedanken von Dir nur richtig erklärst?
 
Du müsstest dem Finanzamt angeben, zu wieviel Prozent Du das Produkt (iPad) privat und beruflich (Weiterbildung) benutzt. Z.B. 90% beruflich, 10% privat. Du kannst das dann absetzen wie jeden normalen Computer.

Es gibt die Möglichkeit, bereits im Vorhinein "Kosten anzuhäufen". Also bevor man schon arbeitet, die ganzen Kosten dem Finanzamt mitteilen. Wenn Du dann anfängst zu arbeiten, hast Du schon mal einen Berg an Ausgaben, die steuermindernd sind. Ich weiß leider nicht gerade genau, wo Du da mehr Informaitonen erhälst. Soweit ich weiß, hat ein BWL-Student das vor einem Gericht eingeklagt.
 
yepp, das kenne ich auch so, man kann so eine art verlustvortrag aus dem studienjahr mitnehmen und sich dadurch die steuern im ersten berufstätigen jahr reduzieren...
 
Das geht, soweit ich weiß, bei Werbungskosten die aus einem Erststudium resultieren. Alles weitere beim FA oder Steuerberater^^
 
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