natürlich seid ihr alle dabei euch auf die Klausur vorzubereiten. Ich schiebe es noch etwas hinaus und bin erst beim Bearbeiten von Teil 1. Vielleicht hat jemand Zeit, zu antworten.
Auf Seite 73 wird § 554a BGB als Beispiel genannt für eine gesetzliche Möglichkeit, ein Dauerschuldverhältnis (hier Miete) einseitig und unabhängig von der Zustimmung des Vertragspartners aufzulösen.
Der § handelt von Barrierefreiheit und ich verstehe nicht wo im Gesetzestext die Kündigungsmöglichkeit zu finden ist.
Schon mal
Auf Seite 73 wird § 554a BGB als Beispiel genannt für eine gesetzliche Möglichkeit, ein Dauerschuldverhältnis (hier Miete) einseitig und unabhängig von der Zustimmung des Vertragspartners aufzulösen.
Der § handelt von Barrierefreiheit und ich verstehe nicht wo im Gesetzestext die Kündigungsmöglichkeit zu finden ist.
Schon mal