Kurs 611 Kurseinheit 1 Seite 43 Bsp nach Rechtsstand 08

Dr Franke Ghostwriter
Kurs 611 KE 1 S.43 Bsp nach Rechtsstand 2008

Nach altem Recht (2007) gab es ja noch den Staffeltarif lt. §11 Abs. 2 GewStG, der abgeschaft wurde. Meine Kursunterlagen sind noch nach altem Rechtsstand, daher wäre es schön wenn ihr mal kontrollieren könnt, ob ich nach aktuellem Recht richtig gerechnet habe:

Von dem Gesellschaftsgewinn würde ich nach § 11 den Freibetrag abziehen, also 480 T - 24,5 T = 455 500 €.

Die Steuermeßzahl ist nicht mehr 5% sondern 3,5%, somit: 455 500 * 3,5% = 15942,50 €. Würde man diesen Betrag jetzt abrunden dürfen? Ich habe nichts im Gesetz gefunden.

Der Anteil am Gewerbesteuermeßbetrag pro Gesellschafter wäre dann 5314,16 €. Ist das korrekt?????

Danke für Eure Hilfe!
 
Wieso? § 11 Abs. 1 Nr. 1:
bei natürlichen Persone sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag i.H.v. 24.500 €, ..., höchstens jedoch in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags zu kürzen.
Das gilt doch nach wie vor...

Ich würde das auch so rechnen...
 
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