Kurs 613/3, Aufgabe 1

Dr Franke Ghostwriter
ich rechne gerade die 1. Aufgabe, S. 5 und habe eine Frage zur Lösung: laut Musterlösung enststeht im Jahr 1 keine definitive Steuerbelastung, da die Eheleute die Einbeziehung der Ausschüttung in die Veranlagung für das Jahr 1 beantragen. Im Jahr 1 besteht aber doch nur ein Einkommen von - 70 T€, müssten dann nicht noch 30 T€ versteuert werden?
Irgendwie stehe ich hier auf dem Schlauch... 🙁

Danke im Voraus!

LG
Kiii
 
Kiii,
die 30 T €, die Du ansprichst ergeben sich doch dadurch, dass bei 100 T Gewinn bei der GmbH eine Steuerbelastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in eben dieser Höhe entsteht.

D.h., es verbleiben rund 70 T €, die an den Gesellschafter ausgeschüttet werden. Wenn dieser nun sinnvollerweise beantragt, dass diese 70 T €, die für ihn Kapitaleinkünfte darstellen, nicht mit dem Abgeltungssteuersatz i.H.v. 25 % besteuert werden (§ 32d EStG), sondern mit dem (für ihn in diesem Jahr aufgrund des Verlustes i.H.v. -70 T €) günstigeren persönlichen Einkommensteuersatz (§ 32a EStG) i.H.v. 0 % belastet werden, dann ergibt sich der in der Lösung dargestellte Sachverhalt.

VG
Ursula
 
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