Kurseinheit 1 Aufgabe 20

Dr Franke Ghostwriter
KE1 Aufgabe 20

Hallo,
ich arbeite mich grad durch die Aufgaben im Skript und verstehe die Antwort nicht. Ich dachte, wenn man innerhalb von 10 Jahren eine nicht selbstgenutzte Wohnug verkauft geht es um §23 EStG. Dieser besagt ja in Abs.3 Satz 3, dass die Anschaffungskosten um die AfA zu bereinigen ist. Was ja u.a. wegen der Spekulationsfrist sehr logisch wäre. Man erhöht seinen Gewinn und muss mehr Steuern zahlen... Kann mir einer von Euch erklären, wieso es in der Lösung anders gehandhabt wird?
Danke und liebe Grüße,
Ute
 
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