Kurseinheit 1 (UB1): Aufgabe 3: Abhängigkeit des VOFI vom Basisprogramm

Dr Franke Ghostwriter
Ich bearbeite gerade die Einsendearbeiten zu den Kurseinheiten (Unternehmensbewertung, KE1, Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge) und bin über oben genannte Aufgabe 3 auf Seite 50 gestolpert. Thema "Unternehmensbewertung beim Kauf", "Basisprogramm und VOFI", im unvollkommenen Markt.

Meine Frage dazu ist folgender Art: Als ich Aufgabe 3 bearbeitet habe, sah mir der VOFI noch sehr einfach aus und mir war (scheinbar) klar, was genau mir das Basisprogramm (die Lösung davon) und was mir der VOFI liefern kann. Als ich mir jetzt jedoch die EA's angeschaut habe, ist mir das nicht mehr so klar:
Das Basisprogramm liefert eine ziemlich komplexe Lösung. Der VOFI ist (aus meiner Sicht) jedoch nur dann überhaupt aufstellbar, wenn ich das Basisprogramm vorher gelöst habe. Andernfalls fehlt im VOFI nämlich die gesamte Abhängigkeit zum Entnahmeprogramm.

Ist meine Annahme korrekt? Falls nicht: wie kann man in einem VOFI dann überhaupt die Entnahme-Präferenzen ohne Vorwissen mit beachten/abbilden?
 
Nach Bearbeitung der Einsendearbeit ist klar: der VOFI ist im Zweifelsfall (d.h. wenn es schwieriger wird) nur aufstellbar, wenn eine optimale Lösung des Basis/Investitionsprogramms durchgeführt wurde. Warum? Weil nur danach bekannt ist, welche Investition/Anlage/usw. wirklich vorteilhaft ist.

Im VOFI (ohne einen Simplexansatz) ist das nur dann möglich, wenn nicht mehrere konkurrierende Investitionen OHNE feste Zinssätze zur Auswahl stehen. Weil: wie will man dann zwischen solchen auswählen, man müsste dann ja zusätzliche Annahmen machen (z.B. Kapitalwert und internen Zinsfuss abschaetzen).... das ist zwar mal stark vereinfacht, aber eine gute "Faustregel" glaub ich
 
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