Kurseinheit 1 - Zahlungsströme

Dr Franke Ghostwriter
KE 1 - Zahlungsströme

Hallo zusammen!

Kann mir jemand helfen?

Nachdem ich mich jetzt eine Weile mit Zahlungsströmen (S. 34f.) und den entsprechenden Aufgaben geplagt habe, glaube ich nun, endlich (!) 😱 zu verstehen, wie es funktionieren soll:

1. wenn nur Ein- und Auszahlungen betrachtet werden, geht es NUR um Änderungen in Kasse und Bank - Änderungen im Warenbestand/Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben außen vor (Änderungen im Warenbestand schlagen sich nur u. U. im Aufwand/Ertrag nieder).

2. wenn zusätzlich noch Einnahmen und Ausgaben betrachtet werden, muss man Forderungen/Verbindlichkeiten und sonstiges Vermögen mit einbeziehen und darauf achten, ob sich evtl. eine ausgleichende Wirkung ergibt. Waren werden wiederum nicht betrachtet.

3. Wichtig: Ausschüttungen werden nicht als Aufwand betrachtet.

Kann mir jemand sagen, ob ich mit dieser Zusammenfassung total daneben liege, oder ob ich es endlich begriffen habe?? :rolleyes
 
Verena,

ich hab gehört H. Bitz mag dieses Schema auch sehr gerne und man sollte es wohl verstehen. Vom Prinzip hast Du mit Deinen Ausführungen recht. In diesem Schema sind allerdings die Aufwendungen und Erträge nicht gefragt. Es geht hier um -bilanztechnisch gesehen- Bestandskonten der Bilanz. Man kann es sich ganz gut vorstellen, wenn man die Buchungssätze dazu kennt.

Zu 1. korrekt, hier darfst Du wirlich nur reine Ein-/Auszahlungen betrachten

Zu 2. korrekt; bestes Beispiel Bareinkauf von Waren 500 €: Kasse nimmt um 500 € ab, sonstiges Vermögen (hier das UV) nimmt um 500€ zu und das im gleichen Verhältnis, sodaß unterm Strich das Reinvermögen nicht verändert wird; BS Handelswaren an Kasse 500 = Aktivtausch

Zu 3. Ausschüttungen können nach der Definition auf Seite 36 aber auch Aufwendungen sein. Sie sind i.d.R. kurzfristiges Fremdkapital und damit mindern sie das Vermögen = Erhöhung von sonstiger Schulden.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

Kerstin
 
Kerstin!

Vielen Dank für Deine Antwort!!

Ich habe allerdings noch ein, zwei Fragen 😱 :

sisa schrieb:
Zu 2. korrekt; bestes Beispiel Bareinkauf von Waren 500 €: Kasse nimmt um 500 € ab, sonstiges Vermögen (hier das UV) nimmt um 500€ zu und das im gleichen Verhältnis, sodaß unterm Strich das Reinvermögen nicht verändert wird; BS Handelswaren an Kasse 500 = Aktivtausch

Zu 3. Ausschüttungen können nach der Definition auf Seite 36 aber auch Aufwendungen sein. Sie sind i.d.R. kurzfristiges Fremdkapital und damit mindern sie das Vermögen = Erhöhung von sonstiger Schulden.

zu 2: also "Waren" werden hier als "sonstiges Vermögen" betrachtet? Gehören da auch Gebäude, Geschaftsausstattung u.ä. rein?

zu 3: ja, so hatte ich es auch erst verstanden - um dann bei den Aufgaben zu bemerken, dass Ausschüttungen z.B. nicht mit als Aufwendungen gerechnet werden...😕 Also habe ich geschlossen: Ausschüttungen sind zwar Aufwendungen, sollen aber in diesem Schema nicht als solche betrachtet werden (oder so ähnlich).

Was meinst Du?
 
grainne schrieb:
zu 2: also "Waren" werden hier als "sonstiges Vermögen" betrachtet? Gehören da auch Gebäude, Geschaftsausstattung u.ä. rein??

Ja, es dürfen nur keine Forderungen oder Zahlungsmittelbestände sein.

grainne schrieb:
zu 3: ja, so hatte ich es auch erst verstanden - um dann bei den Aufgaben zu bemerken, dass Ausschüttungen z.B. nicht mit als Aufwendungen gerechnet werden...😕 Also habe ich geschlossen: Ausschüttungen sind zwar Aufwendungen, sollen aber in diesem Schema nicht als solche betrachtet werden (oder so ähnlich).

Was meinst Du?

Da war ich auch auf dem falschen Dampfer. Ausschüttungen sind natürlich keine Aufwendungen.
Das ist ja auch in Buchführung so. Im Skript steht ja auch: In den weiteren Ausführungen wollen wir Einlagen und Ausschüttungen außer Acht lassen". Das heißt, daß Einlagen und Ausschüttungen zwar Änderungen des Reinvermögens bewirken durch Änderungen in der Zahlungsebene, aber eben weder Ertrag noch Aufwand sind.


Kerstin
 
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