"Latein für Angeber" oder die Gepflogenheiten im Forum

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Remington Steel

Dr Franke Ghostwriter
Auf meine letzten Beiträge zur EA 2 habe ich überraschend viele Antworten (viele per Mail) bekommen.

Ich bin der Meinung, dass (grade hier) sich die Sprache der Juristen (grade der angehenden) durch
- Verständlichkeit
- Klarheit
- Logik
auszeichnen sollte.

Einige nun zählen es zu den Gepflogenheiten des Forums sich zum einen hochtrabend auszudrücken und sich zweitens durch den regen Gebrauch des Juristenlateins auszuzeichnen.

Wie ist Eure Meinung?
Wer ärgert sich noch über das "Latein für Angeber"?
Wer findet es unumgänglich?
Wie kann man Verständlichkeit, Klarheit und Logik üben?
Kann man das überhaupt?
 
Remington Steel schrieb:
Wie ist Eure Meinung?
Wer ärgert sich noch über das "Latein für Angeber"?

Ich ärgere mich darüber. Ich habe Latein nie gelernt. Man sollte m.E. versuchen, möglichst wenig Fremdwörter (oder eher Fremdsätze?) in einem Forum zu benutzen, wie irgend geht. Ich möchte von den Forumsbeiträgen etwas lernen. Und damit meine ich nicht dem umgang mit einem Latein-Wörterbuch.

Remington Steel schrieb:
Wer findet es unumgänglich?

Es gibt Ausdrücke, wie den Dissens, der heisst nunmal so, damit kann ich leben. Solche Bezeichnungen sind und bleiben unerlässlich. Aber mehr muss es nicht sein.

Remington Steel schrieb:
Wie kann man Verständlichkeit, Klarheit und Logik üben?
Kann man das überhaupt?

Ich glaube nicht, dass man Klarheit oder Logik üben kann. Aber man kann sich zusammenreißen, was das Verfassen von Forumtexten angeht, und versuchen, sowenig Latein wie möglich zu verwenden.

Die EA 1 hat auf jeden Fall "mehr Spaß" gemacht. Da konnte ich ohne Nachlesen die Beiträge verstehen.

Vielleicht bin ich aber auch nur eifersüchtig...
 
Leider hat es der Akademiker erfahrungsgemäß oft an sich, dass er glaubt, sich vom gemeinen Volk abheben zu müssen. 😉 Viele finden es toll, sich selber reden zu hören und glauben, besonders zu sein, wenn sie mehr "wissen" als andere. Schade eigentlich, denn Anliegen eines jeden gebildeten Menschen sollte doch sein, sein Wissen mit anderen zu teilen. (Ich greife hiermit niemanden persönlich an, vor allem weil ich die entsprechenden Beiträge gar nicht gelesen habe.)

Ich meine aber, dass es feststehende Begriffe gibt... "venire contra factum proprium" z.B., das ist knapp und man kann es sich recht leicht merken. Ich hatte auch nie Latein, habe aber kein Problem damit, ein paar Vokabeln zu lernen.

Generell gilt auch bei den Juristen: Was man mit deutschen (und einfachen) Worten schreiben und erklären kann, sollte man nicht in Fremdworte verkleiden!

Es ist Aufgabe eines jeden Juristen, die Materie für einen Laien verständlich zu machen. Das muss ein Anwalt bei seinem Mandanten, ein Rechtsberater gegenüber dem Geschäftsführer usw.
Wer das nicht kann, muss es (wieder) lernen.

Allerdings ist es auch normal, dass man, wenn man neue Begriffe gelernt hat, diese auch anwenden möchte. Von daher: Es wird besser - und damit einfacher... 🙂

Gruß
Steffi
 
dann will ich dazu auch mal meinen Senf geben. Ich habe das große Latinum in der Schule gemacht und ich war auf einer altsprachlichen Schule und ich muss ehrlich gesagt zugeben, dass mir das mit dem Latein gar nicht so sehr ins Auge gestochen ist, da es für mich seit der 7. Klasse Alltagsgeschäft ist. Wir haben in der Schule immer viel mit Fremdwörtern hantiert, sowas wird irgendwann einfach wirklich zur Gewohnheit. Hier im Studiengang ist dieses Wissen auch sicher nicht von Nachteil, weil man einfach die juristischen Begriffe übersetzen kann und damit nicht mehr ganz so viel lernen muss, da man beim bloßen Hinschauen schon erahnen kann, um was es sich handelt.
Ich muss deswegen einfach mal Partei für die Lateiner unter uns ergreifen, weil ich es nicht richtig finde, diese zu verurteilen. Ich habe nach der Schulzeit lange Zeit gebraucht, bis ich viele Dinge auch wieder ohne Fremdwörter erklären konnte. Aber durch den Umgang mit Menschen, die mich ansonsten nicht verstanden hätten, musste ich es lernen. Hätte ich andere Menschen in meinem Umfeld gehabt, wäre das sicher nicht so gewesen.
Ich finde es einfach ungerecht, wenn man es hier als Latein für Angeber bezeichnet, für diejenigen ist das einfach ihre Art sich auszudrücken. Es gibt auch genug Leute, die der Rechtschreibung nicht mächtig sind oder sich wie die letzen Menschen ausdrücken, was ich allgemein meine und hier auf keinem im Forum beziehe, denen wirft man doch auch nicht vor, wie sie reden oder sich ausdrücken.
Viele Menschen sprechen in "Anglizismen", finde ich auch nicht toll, aber so ist eben unsere Welt.
In meiner Heimat sagt man so schön, jeder Doll ist anders.
Überlest doch einfach die Kommentare, die euch nicht gefallen, so mach ich das auch immer, schließlich kann man nicht alles super finden, was andere so verzapfen*G*

Liebe Grüße

Janine
 
Latein für Juristen

Remington Steel schrieb:
Ich bin der Meinung, dass (grade hier) sich die Sprache der Juristen (grade der angehenden) durch
- Verständlichkeit
- Klarheit
- Logik
auszeichnen sollte.

Einige nun zählen es zu den Gepflogenheiten des Forums sich zum einen hochtrabend auszudrücken und sich zweitens durch den regen Gebrauch des Juristenlateins auszuzeichnen.

Lieber Herr Remington Steel,

ich stimme Dir absolut zu, daß es vorteilhaft ist, wenn sich der Jurist klar und verständlich ausdrückt. Wenn das, was er sagt, auch noch logisch richtig ist - um so besser 🙂

Wenn man eine fachliche Diskussion führt, wird man dem Ziel- sich klar und verständlich auszudrücken - noch besser gerecht, wenn man sich der Fachsprache bedient. Der große Vorteil von Fachbegriffen ist nämlich geradezu, daß mit einem einzigen Begriff ein ganzes dahinterstehendes Gedankengebäude zum Ausdruck kommt. Selbstverständlich führt das Verwenden von Fachbegriffen deshalb dazu, daß sich auf der einen Seite die Präzision des Ausdrucks erhöht, während gleichzeitig auf der anderen Seite die Sprache knapper und der Text damit kürzer wird.

Das führt natürlich dazu, daß der Laie schnell nicht mehr versteht, wovon die Rede ist. Das beginnt ja schon bei der Unterscheidung von Besitz und Eigentum, die der Laie meist nicht kennt und beide Begriffe oft sogar gleichsetzt, obgleich die Begriffe in der juristischen Fachsprache unterschiedliche Bedeutung haben.

Mag die Fachsprache für den Laien auch unverständlich sein, für den Juristen ist sie unabdingbar. Da ich Jurist werden möchte, muß ich demnach auch lernen, mich in der Fachsprache auszudrücken. Erst wenn ich - gedanklich wie sprachlich - all das durchdrungen habe, was an Gedankengebäuden hinter Fachbegriffen steckt, kann ich den nächsten Schritt gehen und mein Wissen so formulieren, daß auch der Laie versteht, was es bedeutet und wie es sich ganz konkret auf das tägliche Leben auswirkt.

Sicher wird es auch einmal angebracht sein, auch in der juristischen Diskussion Klartext zu reden. Auch das kann einen Sachverhalt einmal besser erkennbar machen. Generell halte ich es jedoch für gefährlich, eine juristische Diskussion sprachlich und fachsprachlich flax zu führen. Das wird sich sicher auch im gedanklichen Ergebnis niederschlagen, welches dann ebenfalls Gefahr läuft, flax und unpräzise zu werden. Doch gerade das Recht lebt von der Präzision.

Was die lateinischen Fachbegriffe betrifft, so finde ich, daß die in den bisherigen Forumsbeiträgen nicht übermäßig Verwendung fanden, jedenfalls wurden keine lateinischen Begriffe verwendet, die nicht entweder bereits beim Durcharbeiten des Lernstoffs aufgetaucht waren oder deren Bedeutung man nicht - wie auch die Bedeutung jedes nichtlateinischen juristischen Fachbegriffs - durch Nachschlagen in einem guten Buch schnell herausfinden könnte.

Ich las kürzlich einen Aufsatz von Flume, in dem dieser einen ganzen Fall aus der römischen Rechtsgeschichte lediglich auf Latein zitierte und es nicht für nötig erachtete, dem Leser auch eine Übersetzung mitzuliefern 🙂 Ich fand das zwar auch etwas anstrengend und hätte dem guten Mann in diesem Augenblick gerne das eine oder andere gewünscht, gleichzeitig fand ich es aber auch cool 🙂 - jedenfalls konnte auch ein Bekannter von mir, der ein Lateinprofi ist, den Text wegen der lateinischen Fachsprache nicht wirklich übersetzen. Ich komme jedoch nicht auf die Idee, mich deshalb irgendwie minderwertig zu fühlen und ich unterstelle Herrn Flume auch nicht, daß er sich nur deswegen lateinisch ausdrückt, um auf arrogante Art und Weise seiner Umwelt mitzuteilen, wie schlau und welch genialer Jurist er ist.

Insofern finde ich es auch nicht angebracht, daß Du diejenigen im Forum als Angeber bezeichnest, die lateinische Fachbegriffe verwenden, um sich klar auszudrücken - nur weil Du selbst nicht Latein gelernt hast. Ich bin sicher, daß niemand das Forum nutzt, um anzugeben oder um andere zu deplatzieren und ich bin sicher, daß Du auch ohne Lateinkenntnisse ein guter Jurist werden kannst

Einen schönen Gruß in die Runde

Markus
 
studjur schrieb:
Lieber Herr Remington Steel, ...
... Insofern finde ich es auch nicht angebracht, daß Du diejenigen im Forum als Angeber bezeichnest, die lateinische Fachbegriffe verwenden, um sich klar auszudrücken - nur weil Du selbst nicht Latein gelernt hast. Ich bin sicher, daß niemand das Forum nutzt, um anzugeben oder um andere zu deplatzieren und ich bin sicher, daß Du auch ohne Lateinkenntnisse ein guter Jurist werden kannst

Einen schönen Gruß in die Runde

Markus 🙂

Hm, ich war die, die kein Latein hatte, wenn ich mich recht erinnere, hat Remington das große Latinum und das Graecum.
 
Lateinisch-deutsches Wörterbuch

Was haltet ihr davon, im Juraforum "Allgemeine Diskussionen" eine Latein-Deutsch-Vokabeldatenbank als Thema anzulegen?
Nachfolgende Semester v.a. die Nicht-Lateiner werden es euch gewiss danken. 😀

Latein ist und bleibt ein wichtiges Element der juristischen Sprache sowohl in Deutschland als auch auf dem internationalen Parkett.
Es kann also nicht verkehrt sein, den ein oder anderen Ausdruck zu beherrschen und auch anwenden zu können.
 
studjur schrieb:
Lieber Herr Remington Steel,

ich stimme Dir absolut zu, daß es vorteilhaft ist, wenn sich der Jurist klar und verständlich ausdrückt. Wenn das, was er sagt, auch noch logisch richtig ist - um so besser 🙂
Nein, die Logik ist grade in der Juristensprache eine notwendige Bedingung für KLarheit und Verständlichkeit.

studjur schrieb:
Wenn man eine fachliche Diskussion führt, wird man dem Ziel- sich klar und verständlich auszudrücken - noch besser gerecht, wenn man sich der Fachsprache bedient. Der große Vorteil von Fachbegriffen ist nämlich geradezu, daß mit einem einzigen Begriff ein ganzes dahinterstehendes Gedankengebäude zum Ausdruck kommt. Selbstverständlich führt das Verwenden von Fachbegriffen deshalb dazu, daß sich auf der einen Seite die Präzision des Ausdrucks erhöht, während gleichzeitig auf der anderen Seite die Sprache knapper und der Text damit kürzer wird.
Das stimmt nur unter zwei Vorausstzungen:
1. Der Leser muss den mit dem Begriff verbundenen fachlichen Inhalt kennen.
2. Der Inhalt ist eindeutig und nicht mehrfach besetzt.


studjur schrieb:
Das führt natürlich dazu, daß der Laie schnell nicht mehr versteht, wovon die Rede ist. Das beginnt ja schon bei der Unterscheidung von Besitz und Eigentum, die der Laie meist nicht kennt und beide Begriffe oft sogar gleichsetzt, obgleich die Begriffe in der juristischen Fachsprache unterschiedliche Bedeutung haben.

Richtig! Obwohl diese Begriffe deutsch sind 🙂

studjur schrieb:
Mag die Fachsprache für den Laien auch unverständlich sein, für den Juristen ist sie unabdingbar. Da ich Jurist werden möchte, muß ich demnach auch lernen, mich in der Fachsprache auszudrücken. Erst wenn ich - gedanklich wie sprachlich - all das durchdrungen habe, was an Gedankengebäuden hinter Fachbegriffen steckt, kann ich den nächsten Schritt gehen und mein Wissen so formulieren, daß auch der Laie versteht, was es bedeutet und wie es sich ganz konkret auf das tägliche Leben auswirkt.
Das sehe ich völlig anders. Derjenige, dem es nicht gelingt, Sachverhalte logisch und klar auch in der Umgangssprache verständlich darzustellen -also ohne Fremd- und Fachwörter-, dem wird es mit Fachbegriffen umso weniger gelingen.

studjur schrieb:
Sicher wird es auch einmal angebracht sein, auch in der juristischen Diskussion Klartext zu reden. Auch das kann einen Sachverhalt einmal besser erkennbar machen.

Was meinst Du mit "Klartext"? DIe Sprache der Straße? Oder meinst Du, dass die juristische Sprache kein Klartext sein kann, im Sinne von klar, genau und verständlich?

studjur schrieb:
Generell halte ich es jedoch für gefährlich, eine juristische Diskussion sprachlich und fachsprachlich flax zu führen. Das wird sich sicher auch im gedanklichen Ergebnis niederschlagen, welches dann ebenfalls Gefahr läuft, flax und unpräzise zu werden. Doch gerade das Recht lebt von der Präzision.
Richtig! Aber hier darf man doch auch mal dummes Zeug reden, oder?

studjur schrieb:
Was die lateinischen Fachbegriffe betrifft, so finde ich, daß die in den bisherigen Forumsbeiträgen nicht übermäßig Verwendung fanden,

8-9 Fremdwörte pro Beitrag sind nicht übermäßig???

studjur schrieb:
jedenfalls wurden keine lateinischen Begriffe verwendet, die nicht entweder bereits beim Durcharbeiten des Lernstoffs aufgetaucht waren

Grade im Lehrstoff tauchen nur sehr vereinzelt und mit fünfmaliger Erklärung und dreimaliger Entschuldigung ab und zu sehr selten lateinische Begriffe auf.

studjur schrieb:
oder deren Bedeutung man nicht - wie auch die Bedeutung jedes nichtlateinischen juristischen Fachbegriffs - durch Nachschlagen in einem guten Buch schnell herausfinden könnte.

wohl dem der Zeit für das alles hat! Vorallem wenn man auch noch nebenher arbeitet.

studjur schrieb:
Ich las kürzlich einen Aufsatz von Flume, in dem dieser einen ganzen Fall aus der römischen Rechtsgeschichte lediglich auf Latein zitierte und es nicht für nötig erachtete, dem Leser auch eine Übersetzung mitzuliefern 🙂

Na vielen Dank! Pädagogisch sehr wertvoll!


studjur schrieb:
Ich fand das zwar auch etwas anstrengend und hätte dem guten Mann in diesem Augenblick gerne das eine oder andere gewünscht, gleichzeitig fand ich es aber auch cool 🙂 - jedenfalls konnte auch ein Bekannter von mir, der ein Lateinprofi ist, den Text wegen der lateinischen Fachsprache nicht wirklich übersetzen.

Das hab ich mir fast gedacht!

studjur schrieb:
Ich komme jedoch nicht auf die Idee, mich deshalb irgendwie minderwertig zu fühlen und ich unterstelle Herrn Flume auch nicht, daß er sich nur deswegen lateinisch ausdrückt, um auf arrogante Art und Weise seiner Umwelt mitzuteilen, wie schlau und welch genialer Jurist er ist.

Ich kenne den Aufsatz nicht und vorallem nicht die Adressaten. Für arme Bachis wäre sowas zumindest aus pädagogischer Sicht unzweckmäßig.

Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass sich hier wegen ein paar Brocken Latein mit Sicherheit keiner Minderwertig fühlt! Ich hab mein Graecum und mein Latinum mit Sehr gut bestanden. Und bin ich deshalb ein besserer Jurist? Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass einige (nicht alle) Beiträge nicht nur wegen der Fremdwörter z.T. unklar und unverständlich, oft unlogisch waren.

studjur schrieb:
Insofern finde ich es auch nicht angebracht, daß Du diejenigen im Forum als Angeber bezeichnest, die lateinische Fachbegriffe verwenden, um sich klar auszudrücken - nur weil Du selbst nicht Latein gelernt hast. Ich bin sicher, daß niemand das Forum nutzt, um anzugeben oder um andere zu deplatzieren und ich bin sicher, daß Du auch ohne Lateinkenntnisse ein guter Jurist werden kannst

Einen schönen Gruß in die Runde

Markus 🙂

Das mit dem Angeber-Latein war ein Zitat von einem anderen Teilnehmer. Und ich bin sicher, dass dies eher ironisch als beleidigend gemeint war.
So wie es in diesem Thema eher auch darum gehen sollte, wie man Logik, Klarheit und Verständlichkeit in die eigene Juristensprache bekommen kann. Daran üben wohl noch viele.Vgl. die vielen Beiträge zum Gutachterstil.
Wenn Du der Ansicht bist, dazu etwas konstruktives beitragen zu können, würde das allen helfen.
 
da in den Modulen ja auch Latein verwendet wird, habe ich mir:

Achtung, die Amazon Beschreibung passt nicht!


gekauft.

Tja ansonsten soll jeder schreiben wie er will. In einer Wissenschaft sind ja gewisse Gepflogenheiten gängig, sich auch hier im Forum dran zu gewöhnen, macht mich sicher nicht dümmer. Besonders negative Texte sind mir, bei meinem gelegentlichen Besuchen hier, nicht aufgefallen.

Gruß

Andre
 
Remington Steel schrieb:
Nein, die Logik ist grade in der Juristensprache eine notwendige Bedingung für KLarheit und Verständlichkeit.


Das stimmt nur unter zwei Vorausstzungen:
1. Der Leser muss den mit dem Begriff verbundenen fachlichen Inhalt kennen.
2. Der Inhalt ist eindeutig und nicht mehrfach besetzt.




Richtig! Obwohl diese Begriffe deutsch sind 🙂


Das sehe ich völlig anders. Derjenige, dem es nicht gelingt, Sachverhalte logisch und klar auch in der Umgangssprache verständlich darzustellen -also ohne Fremd- und Fachwörter-, dem wird es mit Fachbegriffen umso weniger gelingen.



Was meinst Du mit "Klartext"? DIe Sprache der Straße? Oder meinst Du, dass die juristische Sprache kein Klartext sein kann, im Sinne von klar, genau und verständlich?


Richtig! Aber hier darf man doch auch mal dummes Zeug reden, oder?



8-9 Fremdwörte pro Beitrag sind nicht übermäßig???



Grade im Lehrstoff tauchen nur sehr vereinzelt und mit fünfmaliger Erklärung und dreimaliger Entschuldigung ab und zu sehr selten lateinische Begriffe auf.



wohl dem der Zeit für das alles hat! Vorallem wenn man auch noch nebenher arbeitet.



Na vielen Dank! Pädagogisch sehr wertvoll!




Das hab ich mir fast gedacht!



Ich kenne den Aufsatz nicht und vorallem nicht die Adressaten. Für arme Bachis wäre sowas zumindest aus pädagogischer Sicht unzweckmäßig.

Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass sich hier wegen ein paar Brocken Latein mit Sicherheit keiner Minderwertig fühlt! Ich hab mein Graecum und mein Latinum mit Sehr gut bestanden. Und bin ich deshalb ein besserer Jurist? Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass einige (nicht alle) Beiträge nicht nur wegen der Fremdwörter z.T. unklar und unverständlich, oft unlogisch waren.



Das mit dem Angeber-Latein war ein Zitat von einem anderen Teilnehmer. Und ich bin sicher, dass dies eher ironisch als beleidigend gemeint war.
So wie es in diesem Thema eher auch darum gehen sollte, wie man Logik, Klarheit und Verständlichkeit in die eigene Juristensprache bekommen kann. Daran üben wohl noch viele.Vgl. die vielen Beiträge zum Gutachterstil.
Wenn Du der Ansicht bist, dazu etwas konstruktives beitragen zu können, würde das allen helfen.

Tut mir leid, aber ich finde diese Diskussion jetzt langsam etwas absurd. Wenn ich Dir irgendwie zu sehr auf den Schlips getreten sein sollte, dann möchte ich mich dafür bei Dir entschuldigen.


Einen schönen Gruß ins Forum
 
Remington Steel schrieb:
...Grade im Lehrstoff tauchen nur sehr vereinzelt und mit fünfmaliger Erklärung und dreimaliger Entschuldigung ab und zu sehr selten lateinische Begriffe auf..
Na ja, ein bißchen mehr sind´s schon, und mir als vor 20 Jahren-als-autodidaktischem- Latein-Versucher schon zuviel😉 ABER: man kann sich ja beschweren! Hatte zum letzten Semester BGBII eine Lehrtextkritik geschrieben und dort aufgenommen, dass man zu den Skripten nicht nur ein Glossar mitliefern sollte, sondern auch ein Glossar zu den aufgeführten (bzw. wirklich wichtigen) Latein-Ausdrücken. Es wurde nicht ablehnend angenommen😉
Und bevor der Lehrstuhl aus den Socken kommt - wir sind doch mit dem vom Steffi angelegtem Wörterbuch eh wieder schneller😀 ...wenn wir uns alle ums Füttern kümmern!!
 
Fremdworte oder nicht

Hallo zusammen,

wie es scheint, gibt es doch sehr unterschiedliche Betrachtungen.
Wichtig ist es hier im Forum, dass sich alle verstehen (also das jeder weiß, wovon der andere spricht.
Leider läßt es sich absolut nicht vermeiden Fremdwörter zu nutzen. Zumal dies Signalworte für die Korrektoren sind. Und somit Punkte bringen. Das eine Laie (dazu zähle auch ich mich) in Latein zu Beginn Schwierigkeiten haben wird ist normal (Lerning by doing). Aber es steigert sich von Semester zu Semester. Dies ist ein ganz normaler Vorgang, der in Fleisch und Blut übergeht.

Das Wörterbuch wird bestimmt ein gute Sammlung werden, die den kleinen und großen Kennern des Latein helfen wird.

Entscheident ist aber, dass die Fremdwörten (die ja auch nicht Latein sein können) richtig gebraucht werden. Denn nichts ist schlimmer, als eine falsche Anwendung.

Duddits
 
auch,

ich sehe das nicht ganz so wie Remington Steel. Grundsätzlich gebe ich ihm Recht, dass eine einfache Ausdrucksweise ohne viele Fremdwörter angebracht ist. Vor allem wenn man mit einem Nicht-Juristen redet, sollte man auch bei einem Gespräch über "rechtliche Fragen" nicht mit Fremdwörtern umher schmeissen.

Wir sind hier jedoch in einem Forum, wo sich in den entsprechenden "Unterforen" angehende Fachleute herumtreiben. Für das Studium ist es halt wichtig, dass man bestimmte Fachbegriffe (bei Jura sind das halt vor allem Lateinische) auch verwendet, weil man es spätestens in Einsendearbeiten oder der Bachelorarbeit braucht. In der Regel kommen die ja auch im Skript vor, und wenn man mal was nicht versteht kann man auch nachfragen.

Wenn dann doch einer etwas zu viel Latein in einen Beitrag schmeisst, sollte man das demjenigen nicht gleich vorhalten - wenn man den ganzen Tag was von "falsa demonstratio non nocet" & Co. ließt, färbt das halt ab...

mfg
Philipp

P.S.: Das mit dem Wörterbuch ist übrigens eine feine Sache. Ein paar "Übersetzungen" findet man auch hier:
https://www.lexexakt.de/
 
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