letzte Frage zu einer EA

Dr Franke Ghostwriter
Hab leider die Musterlösung dieser EA nicht:

P ist seit mehreren Jahren Pächter einer Kantine in einer Großbank. Er beschäftigt 2 Mitarbeiter. Die in der Bank Angestellten bezahlen ihre Essen bar; auch P bezahlt die Lieferungen seiner (wenigen) Lieferanten bar oder unter Inanspruchnahme kurzer Zahlungsfristen. Al sein Umsatz auf über 400.000 € pro Jahr anwächst, fragt sich P, ob er sein Unternehmen zum Handelsregister anmelden muss.
A Nein, der P muss sein Unternehmen nicht zum Handelsregister anmelden, da er kein Gewerbe betreibt
B Der P muss sein Unternehmen zum Handelsregister anmelden, da er ein Gewerbe betreibt.
C Ja, der P muss sein Unternehmen zum Handelsregister anmelden, denn die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 HGB liegen vor.
D Der P muss sein Unternehmen nicht zum Handelsregister anmelden, er kann dies aber tun.
E Das Unternehmen des P erfordert nach der Art keinen in kaufmännischer Weise geführten Geschäftsbetrieb


Danke schon mal und allen viel Erfolg nachher........
 
A: Falsch! P betreibt ein Gewerbe. (selbständig, auf Dauer, erkennbare Mindesorganisation, erkennbarer und allgemein zugänglicher Markt (wenn auch sehr klein); zudem auch Tätigkeit erlaubt und Gewinnabsicht unterstellt)
B: Falsch! Denn P betreibt kein Handelsgewerbe im Sinne von § 1 II HGB. Es erfordert seiner Größe nach keine kaufmännische Eintrichtung. Da kann man bei 400.000 EUR natürlich anderer Meinung sein, aber die Grenze ist eher bei 500.000 zu ziehen. Hinzu kommt, dass er lediglich 2 Angestellte hat, ein kleiner Markt vorliegt; er nur wenige Lieferanten hat und nur bar zahlt. Alles in allem sollte daraus klar hervorgehen, was der Klausursteller will - auch, wenn man sich bei den 400.000 nicht sicher ist.
C: Falsch! Wie gesagt, die Voraussetzungen des § 1 II HGB liegen nicht vor...
D: Richtig. vgl. § 2 HGB.
E: Richtig. vgl. Aussagen zu § 1 II HGB.
 
Oben