Liste über Rechtsänderungen zum Skript

Dr Franke Ghostwriter
ich wollte mal vorschlagen, dass wir hier im Forum eine Liste zusammenstellen, von Rechtsänderungen gegenüber dem Skript. Aber nur die entscheidenden. Also nicht Kindergelderhöhung, sondern, dass größere Regelungen wegfallen oder anders berechnet werden.

Im übrigen finde ich Aussagen, dass man mit dem Rechtsstand von 2008 arbeiten soll ziemlich daneben, da man in der Regel mit einem aktuellen Gesetz arbeitet, welches die alten §§ gar nicht beinhaltet. In den Klausuren wird daher eher mit den aktuellen Regelungen zu arbeiten sein. Ausnahme wäre eine rechtsvergleichende Arbeit, wo das alte Gesetz abgedruckt wird.

Ich mach mal den Anfang...

1) Vorsorgepauschale § 10 c EstG wurde gestrichen. Macht im Skript ein ganzes Unterkapitel aus. Es werden nur noch die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt.

So würde mich über rege Teilnahme freuen. Hab noch paar im Hinterkopf, die ich bei Gelegenheit noch nachschlage. Warte derweilen mal auf eure Beiträge. Auch könnten wir die Aufgaben in den Skripten zusammen angehen. z.B. Aufgabe 21 KE 1. Da wird keine Vorsorgepauschale mehr angewendet.
 
Bei den Vorsorgeaufwendungen sind auch einige Änderungen vorgenommen worden. Gemeint ist das Thema mit der Basisversorgung und den Wahlleistungen. Ihr wisst bescheid?
Dann haben sich die Zahlen in § 8 GewStG etwas geändert.
Da mein Skript etwas älter ist, weiss ich nicht sicher, ob der § 8 c) I a) KStG drin vorkam. Mein KStG aus 2009 hatte bspw. noch keinen Abs.1 a). Ist möglicherweise auch für den Themenschwerpunkt von Bedeutung.
 
Oben