Lösung der Fallbeispiel - KE 2
Hallo ihr Lieben,
Ich habe bei dem Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen das ein oder andere Problemchen mit der Falllösung.
Erstens: bei der Lieferkette (Direktlieferung) - Seite 51
Fall: A hat einen Vertrag mit B. B hat einen Vertrag mit C. A liefert direkt an C. Die Direktlieferung ist allerdings nicht dem B zurechenbar.
Der Vertrag A - B ist unwirksam. Was kann A tun?
I) A -> B aus Leistungskondiktion
1) B hat etwas erlangt + Befreiung von der Leistungspflicht
2) Durch Leistung des A ?
a) bewusste Zuwendung an einen Anderen + A wollte dem C etwas zuwenden
b) Verfolgung eigener Zwecke gegenüber dem Leistungsempfänger - A verfolgt eigene Zwecke gegenüber B. Er will damit von seiner Leistungspflicht befreit werden.
c) Durch Leistung des A -
3) A -> B aus LEistungskondiktion -
II) A -> B aus Nichtleistungskondiktion
1) B hat etwas erlang + s.o.
2) in sonstiger Weise ?
a) keine Leistung des A + s.o.
b) keine Leistung des B + Denn die Lieferung des A ist dem B nicht zurechenbar
c) in sonstiger Weise +
3) ohne Rechtsgrund + unwirksames Kausalverhältnis A - B
4) A -> B aus Nichtleistungskondiktion +
III) A -> C aus Leistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + C hat den Liefergegenstand erlangt
2) durch Leistung des A - s.o.
3) A -> C aus Leistungskondiktion -
IV) A -> C aus Nichtleistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + s.o.
2) in sonstiger Weise ?
a) keine Leistung des A + s.o.
b) keine Leistung des B + s.o.
c) in sonstiger Weise +
3) ohne Rechtsgrund + s.o.
Das wäre meine Lösung, wenn man das Ganze mal stupide unter die Voraussetzungen subsumiert. Aber mit dem Ergebnis bin ich irgendwie nicht zufrieden, da sowohl II als auch IV + sind. Das kann doch nicht sein.
Meine Präfernz der Lösung dieses Problems wäre auch II abzulehnen, aber irgendwie fehlt mir da die Argumentation. Für diese Lösung sprechen auch die Ausführungen auf Seite 55 zur Anweisung (die analog zur abgekürzten Lieferung ablaufen soll). Aber irgenwie weiß ich nicht wie ich das schematisch, gutachterlich begründen soll.
Kann mir da vielleicht jemand helfen und mir sagen wo mein Denkfehler ist???
Außerdem steht bei der Anweisung (S. 55), die analog der abgekürzten Lieferung zu lösen sein soll, dabei, dass man in einem Gutachten deutlich machen soll, dass man weiß welches Verhältnis das Deckungs- und das Valutaverhältnis ist. Kann mir jemand sagen, wie ich das argumentativ schlüssig einbaue und warum ich das machen soll?
Über einen Hinweis darauf wie ihr in einem solchen Fall argumentieren würdet wäre ich sehr dankbar!
Zweitens: bei Irrtumsfällen bei ausdrücklich vereinbarter Tilgungsbestimmung (bei konkludenter Tilgungsbestimmung (Empfängerhorizont) siehe Thread unter #?t=54585 )
Fall: Bsp 1 auf Seite 52. Der mit der Fertiggarage in der Abwandlung, dass A dem C deutlich macht eine eigene Leistung zu erbringen.
I) A -> B aus Leistungskondiktion
1) B hat etwas erlangt - A erbringt eine eigene Leistung. Somit wird B nicht von seiner Leistungspflicht gegenüber C befreit.
2) A -> B aus Leistungskondiktion -
II) A -> B aus Nichtleistungskondiktion
1) B hat etwas erlangt - A erbringt eine eigene Leistung. Somit wird B nicht von seiner Leistungspflicht gegenüber C befreit.
2) A -> B aus Nichtleistungskondiktion -
III) A -> C aus Leistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + die Garage
2) Durch Leistung des A ?
a) bewusste Zuwendung an einen Anderen + A wollte die Garage dem C zuwenden
b) Verfolgung eigener Zwecke gegenüber dem Leistungsempfänger + A wollte den Vertrag, den er dachte mit C zu haben, erfüllen
c) Durch Leistung des A +
3) Ohne rechtlichen Grund + Es bestand nie ein Vertrag zwischen A und C
Hier habe ich eigentlich kein Problem gesehen. Ich wollte nur mal ganz allgemein meine Lösung zur Debatte stellen. Vielleicht habe ich ja doch irgendwo einen Fehler gemacht. Dann wäre ich danklbar, wenn ich darauf hingewiesen werden würde.
Drittens: Bei der Drittleistung
Fall: Bsp 2 auf Seite 59
I) A -> C aus Leistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + den Gegenstand
2) durch Leistung des A ?
a) bewusste Zuwendung an einen Anderen + A wollte C den Gegenstand zuwenden
b) Verfolgung eigener Zwecke gegenüber dem Leistungsempfänger - A verfolgt Zwecke gegenüber B. Er will durch die Lieferung von seiner Leistungspflicht aus der Schuldübernahme gegenüber B befreit werden.
c) durch Leistung des A -
II) A -> C aus Nichtleistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + den Gegenstand
2) in sonstiger Weise ?
a) Keine Leistung des A +
b) Keine Leistung des B + B hat nichts getan
3) ohne rechtlichen Grund - Der Rechtsgrund für die Lieferung des A an C bestand in der Schuldübernahme gegenüber B. Diese besteht weiterhin
III) A -> B aus Leistungskondiktion
1) B etwas erlangt + Befreiung von der Leistungspflicht
2) Durch Leistung des A ?
a) bewusste Zuwendung an einen Anderen + A wollte den Gegenstand an C übereignen
b) Verfolgung eigener Zwecke gegenüber dem Leistungsempfänger - durch die Leistung an C wollte A seine Leistungspflicht aus der Schuldübernahme erfüllen. Somit verfolgt er keine eigenen Zwecke gegenüber C, sondern gegenüber B
c) Durch Leistung des A -
IV) A -> B aus Nichtleistungskondiktion
1) B etwas erlangt + Befreiung von der Leistungspflicht
2) in sonstiger Weise ?
a) keine Leistung des B + B hat nichts getan
b) keine Leistung des A + s.o.
3) ohne rechtlichen Grund - Der Rechtsgrund für die Lieferung des A an C bestand in der Schuldübernahme gegenüber B. Diese besteht weiterhin
V) B -> C aus Leistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + den Gegenstand
2) durch Leistung des B - B hat nichts getan
VI) B -> C aus Nichtleistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + s.o.
2) in sonstiger Weise ?
a) keine Leistung des B + s.o.
b) keine Leistung des A + s.o.
c) in sonstiger Weise +
3) ohne rechtlichen Grund + der Kaufvertrag war von Anfang an nichtig (Sachverhalt)
Meine Lösung ist irgendwie ein bisschen anders geworden als im Skript argumentiert wurde. Zumindest bei V und VI kam ich aber trotzdem auf die richtigen Ergebnisse. Ob das wohl auch so zu argumentieren ist.
Bei I-IV kam ich wohl zu keinem + Ergebnis für A. Das kann ja eigentlich nicht sein. Vielleicht könnte es damit zusammenhängen, dass bei mir der A gar nicht leistet und im Skript hingegen schon. Allerdings ist das m.E. nicht mit der Leistungsdefinition des Skripts vereinbar, wie man an meiner Argumentation sieht.
Auch hier bin ich sehr gespannt auf eure Anregungen. Ich hoffe ich habe euch mit diesem Roman nicht überfordert und es antwortet mir jemand.
by heinereiner
Hallo ihr Lieben,
Ich habe bei dem Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen das ein oder andere Problemchen mit der Falllösung.
Erstens: bei der Lieferkette (Direktlieferung) - Seite 51
Fall: A hat einen Vertrag mit B. B hat einen Vertrag mit C. A liefert direkt an C. Die Direktlieferung ist allerdings nicht dem B zurechenbar.
Der Vertrag A - B ist unwirksam. Was kann A tun?
I) A -> B aus Leistungskondiktion
1) B hat etwas erlangt + Befreiung von der Leistungspflicht
2) Durch Leistung des A ?
a) bewusste Zuwendung an einen Anderen + A wollte dem C etwas zuwenden
b) Verfolgung eigener Zwecke gegenüber dem Leistungsempfänger - A verfolgt eigene Zwecke gegenüber B. Er will damit von seiner Leistungspflicht befreit werden.
c) Durch Leistung des A -
3) A -> B aus LEistungskondiktion -
II) A -> B aus Nichtleistungskondiktion
1) B hat etwas erlang + s.o.
2) in sonstiger Weise ?
a) keine Leistung des A + s.o.
b) keine Leistung des B + Denn die Lieferung des A ist dem B nicht zurechenbar
c) in sonstiger Weise +
3) ohne Rechtsgrund + unwirksames Kausalverhältnis A - B
4) A -> B aus Nichtleistungskondiktion +
III) A -> C aus Leistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + C hat den Liefergegenstand erlangt
2) durch Leistung des A - s.o.
3) A -> C aus Leistungskondiktion -
IV) A -> C aus Nichtleistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + s.o.
2) in sonstiger Weise ?
a) keine Leistung des A + s.o.
b) keine Leistung des B + s.o.
c) in sonstiger Weise +
3) ohne Rechtsgrund + s.o.
Das wäre meine Lösung, wenn man das Ganze mal stupide unter die Voraussetzungen subsumiert. Aber mit dem Ergebnis bin ich irgendwie nicht zufrieden, da sowohl II als auch IV + sind. Das kann doch nicht sein.
Meine Präfernz der Lösung dieses Problems wäre auch II abzulehnen, aber irgendwie fehlt mir da die Argumentation. Für diese Lösung sprechen auch die Ausführungen auf Seite 55 zur Anweisung (die analog zur abgekürzten Lieferung ablaufen soll). Aber irgenwie weiß ich nicht wie ich das schematisch, gutachterlich begründen soll.
Kann mir da vielleicht jemand helfen und mir sagen wo mein Denkfehler ist???
Außerdem steht bei der Anweisung (S. 55), die analog der abgekürzten Lieferung zu lösen sein soll, dabei, dass man in einem Gutachten deutlich machen soll, dass man weiß welches Verhältnis das Deckungs- und das Valutaverhältnis ist. Kann mir jemand sagen, wie ich das argumentativ schlüssig einbaue und warum ich das machen soll?
Über einen Hinweis darauf wie ihr in einem solchen Fall argumentieren würdet wäre ich sehr dankbar!
Zweitens: bei Irrtumsfällen bei ausdrücklich vereinbarter Tilgungsbestimmung (bei konkludenter Tilgungsbestimmung (Empfängerhorizont) siehe Thread unter #?t=54585 )
Fall: Bsp 1 auf Seite 52. Der mit der Fertiggarage in der Abwandlung, dass A dem C deutlich macht eine eigene Leistung zu erbringen.
I) A -> B aus Leistungskondiktion
1) B hat etwas erlangt - A erbringt eine eigene Leistung. Somit wird B nicht von seiner Leistungspflicht gegenüber C befreit.
2) A -> B aus Leistungskondiktion -
II) A -> B aus Nichtleistungskondiktion
1) B hat etwas erlangt - A erbringt eine eigene Leistung. Somit wird B nicht von seiner Leistungspflicht gegenüber C befreit.
2) A -> B aus Nichtleistungskondiktion -
III) A -> C aus Leistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + die Garage
2) Durch Leistung des A ?
a) bewusste Zuwendung an einen Anderen + A wollte die Garage dem C zuwenden
b) Verfolgung eigener Zwecke gegenüber dem Leistungsempfänger + A wollte den Vertrag, den er dachte mit C zu haben, erfüllen
c) Durch Leistung des A +
3) Ohne rechtlichen Grund + Es bestand nie ein Vertrag zwischen A und C
Hier habe ich eigentlich kein Problem gesehen. Ich wollte nur mal ganz allgemein meine Lösung zur Debatte stellen. Vielleicht habe ich ja doch irgendwo einen Fehler gemacht. Dann wäre ich danklbar, wenn ich darauf hingewiesen werden würde.
Drittens: Bei der Drittleistung
Fall: Bsp 2 auf Seite 59
I) A -> C aus Leistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + den Gegenstand
2) durch Leistung des A ?
a) bewusste Zuwendung an einen Anderen + A wollte C den Gegenstand zuwenden
b) Verfolgung eigener Zwecke gegenüber dem Leistungsempfänger - A verfolgt Zwecke gegenüber B. Er will durch die Lieferung von seiner Leistungspflicht aus der Schuldübernahme gegenüber B befreit werden.
c) durch Leistung des A -
II) A -> C aus Nichtleistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + den Gegenstand
2) in sonstiger Weise ?
a) Keine Leistung des A +
b) Keine Leistung des B + B hat nichts getan
3) ohne rechtlichen Grund - Der Rechtsgrund für die Lieferung des A an C bestand in der Schuldübernahme gegenüber B. Diese besteht weiterhin
III) A -> B aus Leistungskondiktion
1) B etwas erlangt + Befreiung von der Leistungspflicht
2) Durch Leistung des A ?
a) bewusste Zuwendung an einen Anderen + A wollte den Gegenstand an C übereignen
b) Verfolgung eigener Zwecke gegenüber dem Leistungsempfänger - durch die Leistung an C wollte A seine Leistungspflicht aus der Schuldübernahme erfüllen. Somit verfolgt er keine eigenen Zwecke gegenüber C, sondern gegenüber B
c) Durch Leistung des A -
IV) A -> B aus Nichtleistungskondiktion
1) B etwas erlangt + Befreiung von der Leistungspflicht
2) in sonstiger Weise ?
a) keine Leistung des B + B hat nichts getan
b) keine Leistung des A + s.o.
3) ohne rechtlichen Grund - Der Rechtsgrund für die Lieferung des A an C bestand in der Schuldübernahme gegenüber B. Diese besteht weiterhin
V) B -> C aus Leistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + den Gegenstand
2) durch Leistung des B - B hat nichts getan
VI) B -> C aus Nichtleistungskondiktion
1) C hat etwas erlangt + s.o.
2) in sonstiger Weise ?
a) keine Leistung des B + s.o.
b) keine Leistung des A + s.o.
c) in sonstiger Weise +
3) ohne rechtlichen Grund + der Kaufvertrag war von Anfang an nichtig (Sachverhalt)
Meine Lösung ist irgendwie ein bisschen anders geworden als im Skript argumentiert wurde. Zumindest bei V und VI kam ich aber trotzdem auf die richtigen Ergebnisse. Ob das wohl auch so zu argumentieren ist.
Bei I-IV kam ich wohl zu keinem + Ergebnis für A. Das kann ja eigentlich nicht sein. Vielleicht könnte es damit zusammenhängen, dass bei mir der A gar nicht leistet und im Skript hingegen schon. Allerdings ist das m.E. nicht mit der Leistungsdefinition des Skripts vereinbar, wie man an meiner Argumentation sieht.
Auch hier bin ich sehr gespannt auf eure Anregungen. Ich hoffe ich habe euch mit diesem Roman nicht überfordert und es antwortet mir jemand.
by heinereiner