Lösungsskizze zur Kurseinheit 3 Aufgabe 3 Seite 28

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narzisse32

Dr Franke Ghostwriter
Lösungsskizze zur KE 3 Aufg. 3, S. 28

Hallo , könnt Ihr mir weiterhelfen zum Thema Lösungsskizze.....?? Ich lese z.B. o.g. Sachverhalt und kenne meistens dann auch die Lösung ABER ... das ganze dann eine Lösungsskize zu packen, dazu bin ich vermutlich zu blöd. Kann mir jemand mal eine banale Lösungsskizze aufzeichnen, gerne zum o.g. Fall? Dann kann ich das vielleicht leichter nachvollziehen. Ich habe zwar schon die ein oder andere gesehen aber auf andere Fälle bezogen und weiß immernoch nicht wie ich diese auf meinen Fall anwenden soll, bzw. wie diese sich aufbaut.

Könnt Ihr mir helfen?

Danke!!!!
 
Einfache Skizze:

1. Mögliche Anspruchsgrundlage (hier §280)

2. Zu prüfen: passt die Anspruchsgrundlage. hier:

a) es muss ein Schuldverhältnis bestehen

aa) ein Vertrag war noch nicht geschlossen, da in wesentlichem Punkt (Preis) noch Diessens bestand (§154)

ab) es könnte aber §311 ABs 2 in Betracht kommen,
ac) Vertragsverhandlungen waren weit fortgeschritten
---> §311 Abs 2 passt --> a) ist erfüllt

b) es muss eine Pflichtverletzung vorliegen

Zu den Pflichten vor Vertragsabschluss gehört die Informationspflicht. Die wurde verletzt. --> Daher ist b) erfüllt

c) B muss die Pflichtverletzung zu vertreten haben

B hat A gedrängt Verträge mit Zulieferern abzuschliessen und dann die Vertragsverhandlungen ohne trifftigen Grund abgebrochen --> das ist Vertreten müssen i.S.v §276 dh fahrlässig --> c) ist erfüllt

d) Es muss ein Schaden entstanden sein

A ist durch den Abbruch nicht so gestellt wie vor dem Vertragsabbruch, Schadenrichtet sich also nach §249 --> d) ist erfüllt

3. Zusammenfassung : Anspruchsgrundlage passt, weil in allen Punkten erfüllt --> Ergo: der Anspruch ist berechtigt


---
Ist natürlich nicht "banal", aber übertragbar auf andere Fälle oft sehr ähnlich.

Hoffe dass hilft Dir ein wenig,

Grüße

Andreas
 
Andreas,

ja danke! Ich habe das Pferd falsch rum aufgezäumt. Ich habe mit dem 241, 311 und dann 280 angefangen..... aber so ergibt das einen Sinn.
Ich werde mir das nochmal anschauen. Ich habe gelesen das man diese Lösungsskizze auf jeden Fall beherrschen muss, auch wenn ich denke das es bisher auch ohne ging aber die Fälle werden ja nicht leichter und dann geht es vermutlich nicht mehr ohne.
Danke
Michelle

Remington Steel schrieb:
Einfache Skizze:

1. Mögliche Anspruchsgrundlage (hier §280)

2. Zu prüfen: passt die Anspruchsgrundlage. hier:

a) es muss ein Schuldverhältnis bestehen

aa) ein Vertrag war noch nicht geschlossen, da in wesentlichem Punkt (Preis) noch Diessens bestand (§154)

ab) es könnte aber §311 ABs 2 in Betracht kommen,
ac) Vertragsverhandlungen waren weit fortgeschritten
---> §311 Abs 2 passt --> a) ist erfüllt

b) es muss eine Pflichtverletzung vorliegen

Zu den Pflichten vor Vertragsabschluss gehört die Informationspflicht. Die wurde verletzt. --> Daher ist b) erfüllt

c) B muss die Pflichtverletzung zu vertreten haben

B hat A gedrängt Verträge mit Zulieferern abzuschliessen und dann die Vertragsverhandlungen ohne trifftigen Grund abgebrochen --> das ist Vertreten müssen i.S.v §276 dh fahrlässig --> c) ist erfüllt

d) Es muss ein Schaden entstanden sein

A ist durch den Abbruch nicht so gestellt wie vor dem Vertragsabbruch, Schadenrichtet sich also nach §249 --> d) ist erfüllt

3. Zusammenfassung : Anspruchsgrundlage passt, weil in allen Punkten erfüllt --> Ergo: der Anspruch ist berechtigt


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Ist natürlich nicht "banal", aber übertragbar auf andere Fälle oft sehr ähnlich.

Hoffe dass hilft Dir ein wenig,

Grüße

Andreas
 
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