M.Sc. nach L.L.B. ausgeschlossen?

D

derMichi

Dr Franke Ghostwriter
Habe ich das richtig erkannt, dass der Abschluss als L.L.B. bei der FernUni nicht die Möglichkeit bietet sich danach als Master of Science in WiWi einzuschreiben?

 
Nein, weil nicht mindestens die Hälfte der Fächer aus dem Wirtschaftlichen Bereich sind!

Allerdings lässt sich der LL.B. äußerst schnell durch die Belegung von ein paar zusätzlichen Fächern auf den B.Sc. ausbauen, sodass Du problemlos im M.Sc. weitermachen kannst. Durch eine geschickte Belegung im BoL kannst Du dann auch bereits ein rechtswissenschaftliches Fach (Arbeitsvertragsrecht, UR II & III) mit in den M.Sc. einbringen.

Gruß

Sandra
 
Welche BOL Module benötigt man denn um sich beim B.of Sc. das Modul "Grundlagen des Privat - und Gesellschaftsrecht" anrechnen zu lassen?

Möglich ist das wohl!

Grüße Diana
 
Wieso das denn?
Im B.Sc. ist das nur ein Semester, wieso sollte man hierfür 3 Semester BoL brauchen?
 
@maischdro (und die andern Kenner)

Im Anhang mal ein theoretischer Verlaufsplan. Gibt es Deines Erachtens nach noch eine geschicktere Möglichkeit des Aufbaus als Teilzeitstudent um beides zu vollenden und sich gegenseitig möglichst viel anerkennen zu lassen?
 

Anhänge

Nein, weil nicht mindestens die Hälfte der Fächer aus dem Wirtschaftlichen Bereich sind!

Allerdings lässt sich der LL.B. äußerst schnell durch die Belegung von ein paar zusätzlichen Fächern auf den B.Sc. ausbauen, sodass Du problemlos im M.Sc. weitermachen kannst. Durch eine geschickte Belegung im BoL kannst Du dann auch bereits ein rechtswissenschaftliches Fach (Arbeitsvertragsrecht, UR II & III) mit in den M.Sc. einbringen.

Gruß

Sandra
Ist zwar ein alter Thread, aber das Thema dürfte ja noch aktuell sein.

D.h. ich könnte während ich den LL.B. mache noch ca. 6 Module aus dem Bachelor in WiWi belegen (damits 50% sind), sodass ich danach direkt den M.Sc. machen kann?
 
Einschreibung in den M.Sc. WiWi nach LL.B. unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Hallo zusammen!

Ich habe heute erfahren, dass mein Antrag von Erfolg gekrönt ist.

Unter bestimmten Umständen ist eine Einschreibung in den M.Sc. nach dem LL.B. möglich.

Ich habe neben dem LL.B. soweit alle Module des B.Sc. WiWi absolviert und benötige lediglich Seminar und Bachelorarbeit, um den Studiengang B.Sc. abzuschließen.

Die Prüfungsordnung M.Sc. WiWi ist an entsprechender Stelle als Ermessensvorschrift ausgelegt. In den Studiengang M.Sc. kann also auch eingeschrieben werden, wenn "Gleichwertigkeit" zu einem der genannten Voraussetzungen festgestellt werden kann.

Ich habe so begründet die Einschreibung auf Basis meiner Gesamtstudienleistung beantragt.

Diesem Antrag wurde stattgegeben.

Darüber hinaus wurden mir meine im Master verwendbaren B.Sc. Fächer mit Note angerechnet.

Somit lässt sich zum einen sagen, dass nur ein LL.B. ohne andere Studienleistung sicherlich nicht reicht.

Aber (und das gilt es ggf. noch abzuklären) es könnte möglicherweise ausreichen, wenn neben dem LL.B. zumindest die A-Module des B.Sc. absoviert worden sind.

Damit bin ich noch auf den letzten Drücker in die alte PO reingerutscht ......

In diesem Sinne

Grüße

Roman
 
Roman,

interessanter wäre ja die Möglichkeit, so viele WiWi-Module zu belegen, dass der Gesamtanteil bei 50% liegt und man über diesen Weg in den M.Sc. kommt.

"Um den Masterstudiengang aufnehmen zu können, muss ein einschlägiger akkreditierter Bachelor- oder Diplomstudiengang abgeschlossen worden sein. Dies muss durch die Vorlage einer beglaubigten Zeugniskopie dokumentiert werden. Die Einschlägigkeit wird dann angenommen, wenn mindestens 50 % des Studien- und Prüfungsvolumens auf wirtschaftswissenschaftliche Inhalte (einschließlich der quantitativen Methoden) bezogen gewesen sind. Maßstab hierfür ist der Inhalt des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität."
Master Wirtschaftswissenschaft (M.Sc) FernUniversität

Wenn ich in meinem Studium etwas weiter vorangekommen bin, werde ich mich mal über diese Möglichkeit erkundigen.

Grüße
Claus
 
Also das Problem (mE) ist, dass der LL.B. ein fest umrissenes Modulangebot hat und die ECS-Leistung auch nicht durch hinzubelegen anderer Module erhöht wird.

Es geht also zunächst nur um die bewertungsrelevanten Module.

Ich sehe hier die FU gefordert, zumindest eine Art "Brücken / Zwischenstudium" zu kreieren, mit dem man dann nach dem LL.B. in den M.Sc. kommt.

Oder aber die PO dahin gehend abändert, dass ein nicht aufgeführter Studienhang als Zulassungsvoraussetzung langt, wenn aus dem B.Sc. die A-Module abolviert worden sind ... oder so....

Oder als abschließende Variante die PO geändert wird und (mit weiter unten aufgeführter Begründung) der LL.B. in die Liste der zulassungsberechtigten Abschlüsse aufgenommen wird.

Bzgl. Deines Links:

In diesem Text wird mit "muss" gearbeitet. Die verbindliche PO dagegen verwendet ein "kann".

§ 4 Einschreibungsvoraussetzungen

(1) In den Masterstudiengang kann eingeschrieben werden, wer an der Fernuniversität in Hagen den Bachelor- oder den Diplomstudiengang in Wirtschaftswissenschaft oder den wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiengang für Ingenieure und Naturwissenschaftler abgeschlossen und die Ergänzungsprüfung gem. § 5 bestanden hat.

Da hier ein "nur" fehlt, ist hier "juristische" hineinzulesen, dass diese Aufzählung keinesfalls abschließend ist. Deutlich wird dieses mE im Hinblick auf den in § 4 II niedergelegten Gedanken der Gleichwertigkeit, und mit Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitsgebotes, kann die in § 4 I aufgeführte Liste nicht abschließend sein. Hier würde ansonsten (unzulässigerweise (mE)) zwischen Studenten der FU und anderen Universitäten im gleichen Studiengang unterschieden werden, womit Gleiches Ungleich behandelt würde, was mE auch nicht zu rechtfertigen ist.

(2) In den Masterstudiengang kann ebenfalls eingeschrieben werden, wer an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes den Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaft oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss erlangt hat. Absolventin-nen/Absolventen von sonstigen Bachelor-Studiengängen oder gleichwertigen Studiengängen an Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes in denen die wirtschaftswissenschaft-lichen Inhalte gleichzeitig mit anderen nicht wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten vermittelt werden, z. B. Wirtschaftsinformatik, können in den Masterstudiengang eingeschrieben wer-den, wenn der Anteil der wirtschaftswissenschaftlichen Teile einschließlich der Hilfswissen-schaften mindestens 50 Prozent beträgt. Abs. 1 letzter Halbsatz gilt entsprechend.

Hier wär zunächst zu klären, was denn Hilfswissenschaften sind. Da auch im B.Sc. Recht ein vermitteltes Fach ist, müsste es demnzufolge mindestens eine "Hilfswissenschaft" sein.

Selbst wenn nicht, bleibt diese Vorschrift immer noch eine Ermessensvorschrift.
Danach kann auch eingeschrieben werden, wenn die Fakultät der Einschreibung zustimmt.

Die Fälle der Nichteinschreibung sind in den Abschnitte 3 und 4 des § 4 mE abschließend geregelt.

(3) In den Masterstudiengang kann nicht mehr eingeschrieben werden, wer die Masterprüfung oder die Diplomprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z.B. Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspädado-gik) an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat.

(4) Ebenfalls nicht in den Masterstudiengang einschreiben können sich Studierende, die in einem wirtschaftswissenschaftlichen Master- oder Diplomstudium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes als Ersthörer eingeschrieben sind.

----------------------------------------------------

Aber sei es drum. Eigentlich müsste die FU offiziell den Studierenden des LL.B. den Zugang zum M.Sc. ermöglichen:

Auszug aus der Beschreibung der Fakultät ReWi zu den Berufschancen:

"Durch die Kombination der rechts- mit den wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten werden Sie nicht nur in der Lage sein die rechtliche, sondern auch die betriebswirtschaftliche Seite von Problemen zu erkennen und konstruktiv zu lösen - ein unschätzbarer Vorteil auf dem gerade so schwierigen Arbeitsmarkt. Diese Fähigkeiten werden Ihnen helfen, sich in der Wirtschaft, wie auch in der wirtschaftlich orientierten modernen Verwaltung zu positionieren."

Link

Demnach wäre es doch irgendwie inkonsequent, wenn einerseits zugestanden wird, dass mit dem LL.B. kein Zugang zum StEx möglich ist, die Ausrichtung ganz deutlich also auf Tätigkeiten in der Wirtschaft liegt und andererseits die Vertiefung der wirtschaftswissenschaftlichen Teile (sprich M.Sc.) nach dem LL.B. dann nicht mehr möglich sein sollen.

In diesem Sinne kann nur jedem Interessierten empfohlen werden, möglichst frühzeitig die eigenen speziellen Voraussetzungen zu klären.

Grüße

Roman
 
Vielleicht hilft diese Info zur Konkretisierung:

Ich habe den LL.B. abgeschlossen mit den Pflichtmodulen BWL I-III und Einführung WiWi und den Wahlmodulen Banken und Börsen sowie Finanzwirtschaft: Vertiefung (ehemals Doppelmodul Finanzwirtschaft und Banken). Meine Seminar- und Bachelorarbeit habe ich am Lehrstuhl Wackerbarth geschrieben. Daneben war ich bislang noch im Diplom WiWi eingeschrieben und hatte da das Modul Wirtschaftsmathematik schon erledigt. Heute habe ich die Info vom Prüfungsamt WiWi bekommen, dass ich mich direkt im Studiengang Master of Science einschreiben kann (Die Antwort kam binnen 12 Stunden ab Anfrage!).
 
Hier meine Auskunft:
Sehr geehrter Herr Eigge,
mit einem Bachelorabschluss in Rechtswissenschaften (BA of Law) erfüllen Sie nicht die Zulassungsvoraussetzung für unseren Master WIWI, da in der BA of Law nicht die von uns geforderten 90 ECTS wirtschaftswissenschaftliche Anteile beinhaltet hat. Auch durch das Erbringen von Vorleistungen, wie z. B. belegen und bearbeiten von Modulen an der FU Hagen, können die fehlenden WIWI-Anteile und damit die Zulassungsvoraussetzung nicht erlangt werden. Die Zulassungsvoraussetzung wäre erst erfüllt, wenn Sie sich in den BA WIWI einschreiben und diesen vollständigen abschließen.
Mit freundlichem GrußIm Auftrag

In der Prüfungsordnung steht aber Recht als Hilfswissenschaft mit drinn...Oder versteh ich etwas falsch?
 
Zwar nicht mehr aktuell aber auf Anfrage bekam ich folgende Antwort vom Prüfungsamt:

sofern Sie den Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft erfolgreich abschließen, könnten Sie in den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft wechseln.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Nina Zambanini
____________________________________
FernUniversität in Hagen
Dezernat 2.1
Studierendensekretariat und Recht
58097 Hagen
 
Die Diskussion hier ist zwar schon etwas älter, aber offensichtlich hat die FernUni die Zugangsvoraussetzungen geändert. Ich habe LL.B und LL.M bereits absolviert und nach 4 jähriger Abstinenz mich nochmal mit der FernUni beschäftigt. In 2010 wäre die Einschreibung in den Master of Science noch nicht möglich gewesen, deshalb habe ich damals nicht weiter gemacht. Jedoch habe ich heute die Auskunft erhalten, dass ich auf Grund des LL.B in den Wiwi-Master of Science einsteigen könnte. Aus dem LL.M würde mir sogar die Masterarbeit anerkannt werden.
 
Die Diskussion hier ist zwar schon etwas älter, aber offensichtlich hat die FernUni die Zugangsvoraussetzungen geändert. Ich habe LL.B und LL.M bereits absolviert und nach 4 jähriger Abstinenz mich nochmal mit der FernUni beschäftigt. In 2010 wäre die Einschreibung in den Master of Science noch nicht möglich gewesen, deshalb habe ich damals nicht weiter gemacht. Jedoch habe ich heute die Auskunft erhalten, dass ich auf Grund des LL.B in den Wiwi-Master of Science einsteigen könnte. Aus dem LL.M würde mir sogar die Masterarbeit anerkannt werden.

Die Masterarbeit wird anerkannt?
Das find ich schon etwas seltsam. Die Masterarbeit soll doch zeigen, dass man in einem vorgegebenen Zeitraum eine wissenschaftliche Arbeit über ein Thema aus dem Studium anfertigen kann. Die LL.M. Arbeit zeigt dies ja nur für rechtswissenschaftliche Bereich, aber doch nicht für wirtschaftswissenschaftliche oO
Also nicht falsch verstehen, alles was man anrechnen lassen kann finde ich gut..ich finde es nur seltsam.
 
Killa,
ich fand es auch überraschend, bin jetzt aber auch nicht unglücklich über diese Möglichkeit. Hab es bislang auch nur als Mail-Bestätigung, da ich noch überlege, ob ich mich überhaupt für den M.Sc. einschreiben werde. Die Anrechnung der Masterarbeit ist auf jeden Fall ein Grund mehr, mich einzuschreiben, da ich das Studium weniger wegen des weiteren Titels machen würde sondern eher, um meine BWL-Kenntnisse aufzufrischen. Und auf den Zeitaufwand einer weiteren Masterarbeit kann ich gern verzichten
 
Und teilweise überschneiden sich ja auch wirtschaftliche und juristische Themenbereiche, vielleicht ist deshalb die Anerkennung möglich??
 
Soweit ich weiß, darf man mit dem LLB den Master in WiWi machen, wenn man im Wahlbereich des LLB 2 mal BWL/VWL Module wählt und 1 mal Jura.

Ich spiele auch einbisschen mit dem Gedanken nach meinem LLM, den ich gerade mache, den Master in WIWI auch noch dranzuhängen.

Man kan ja im LLM auch BWL Module nehmen. So kann man beispielsweise die Module Integrale Führung und internationales Management wählen. Diese beiden Module kommen im Master WIWI auch vor. Weiß jemand, ob man die sich dann im MAster WIWI anrechnen lassen kann, wenn man sie schon im LLM gemacht hat?

Da könnte man sich dann 2 Module sparen und damit jede Menge Geld, Zeit und Energie😉

Gruß Matze
 
Oben