Hi
ja genau so ist es. Du darfst zwar mit Textmarker und Co was markieren aber bspw. nicht schreiben 'siehe § XY'
hier nochmal der genaue Wortlaut:
Prüfungs-Nr.:
Klausur-Bezeichnung:
Klausurtermin:
31061
Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts
Montag, 20.09.2010 18:00 - 20:00 Uhr
Prüfer:
Univ.-Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock, Univ.-Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth
Hilfsmittel:
Gesetzestexte: BGB, HGB oder Schönfelder: Deutsche Gesetze.
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbigen Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Ein-tragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Die Benut-zung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kommentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z.B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden.
Stoffeingrenzungen:
Nicht klausurrelevant ist der Stoff des Kurses 40560.
Bemerkungen:
Die Klausur wird im Multiple-Choice-Format gestellt.
Sie besteht aus sowohl aus Einfach-Auswahlaufgaben (1 aus n) als auch aus Mehr-fach-Auswahlaufgaben vom Typ (x aus 5).
Für die Bewertung der Einfach-Auswahlaufgaben gilt: Sind sie vollständig richtig, erhalten Sie die volle Punktzahl, ansonsten werden Null Punkte vergeben. Für die Bewertung der Mehrfach-Auswahlaufgaben vom Typ (x aus 5) gilt Folgendes: Für jede richtige Markierung / Nicht-Markierung werden 1/5 der maximalen Punktzahl vergeben, für jede falsche Markierung / Nicht-Markierung werden 1/5 der maximalen Punktzahl abgezogen. Die minimal erreichbare Punktzahl jeder Aufgabe beträgt Null Punkte.
Falls keine oder alle Alternativen markiert werden, wird die jeweilige Aufgabe mit null Punkten bewertet.