Ich habe ein Verständnisproblem zum Thema Maßgeblichkeitsgrundstz, vielleicht kann jemand helfen. Die Frage: Ist der Maßgeblichkeitsgrundsatz auch bei der Gewinnermittlung nach §4 Abs. 1 EStG (mit Einschränkungen?) anzuwenden oder nicht?
Auf Seite 21 im Skript zum Kurs 41690 steht, dass er "...im Hinblick auf die Bewertung". Keine Rolle spielt. Spielt das HGB wirklich gar keine Rolle, oder ist es subsidiär gültig, also dann, wenn das Steuerrecht einen Sachverhalt nicht regelt? Wenn es gar keine Rolle spielen würde, bedeutete das ja, dass alle Regelungen des HGB beim freiwilligen Bestandsverlgeich von nicht gewerbetreibenden nicht greifen.
Sorry, wenn die Frage banal ist, aber ich blicke hier gerade nicht durch. Danke für Eure Hilfe im Voraus!
Auf Seite 21 im Skript zum Kurs 41690 steht, dass er "...im Hinblick auf die Bewertung". Keine Rolle spielt. Spielt das HGB wirklich gar keine Rolle, oder ist es subsidiär gültig, also dann, wenn das Steuerrecht einen Sachverhalt nicht regelt? Wenn es gar keine Rolle spielen würde, bedeutete das ja, dass alle Regelungen des HGB beim freiwilligen Bestandsverlgeich von nicht gewerbetreibenden nicht greifen.
Sorry, wenn die Frage banal ist, aber ich blicke hier gerade nicht durch. Danke für Eure Hilfe im Voraus!