Maßgeblichkeitsgrundsatz - Gültigkeit

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe ein Verständnisproblem zum Thema Maßgeblichkeitsgrundstz, vielleicht kann jemand helfen. Die Frage: Ist der Maßgeblichkeitsgrundsatz auch bei der Gewinnermittlung nach §4 Abs. 1 EStG (mit Einschränkungen?) anzuwenden oder nicht?

Auf Seite 21 im Skript zum Kurs 41690 steht, dass er "...im Hinblick auf die Bewertung". Keine Rolle spielt. Spielt das HGB wirklich gar keine Rolle, oder ist es subsidiär gültig, also dann, wenn das Steuerrecht einen Sachverhalt nicht regelt? Wenn es gar keine Rolle spielen würde, bedeutete das ja, dass alle Regelungen des HGB beim freiwilligen Bestandsverlgeich von nicht gewerbetreibenden nicht greifen.

Sorry, wenn die Frage banal ist, aber ich blicke hier gerade nicht durch. Danke für Eure Hilfe im Voraus!
 
Hey Rincewind,

ich kann dir deine Frage nicht 100% beantworten, aber zumindest ein bisschen. Im Skript stand irgendwo das für die Gewinnermittlung nach § 4(1) die GoB lt. Gesetz zwar nicht beachtet werden müssen, aber in der Rechtsprechung und Praxis doch teilweise angewendet werden (müssen). Und da die GoB ja über den Maßgeblichkeitsgrundsatz einfließen ist es dort vielleicht genauso...
 
Danke soweit für Deine Antwort! Ich bin noch immer etwas unsicher, was das Thema angeht. Der Maßgeblichkeitsgrundsatz wird in der Themenübersicht zur Präsenveranstaltung ja auch ausdrücklich erwähnt. Vielleicht hat jemand dort etwas Genaueres gehört?

Es wäre klasse, wenn hierzu noch jemand etwas sagen könnte!
 
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