Mindestauschüttung nach aktienrechtlichen Vorschriften

Dr Franke Ghostwriter
confused:😕

Kann mir bitte jemand erklären, wie ich solch einen Aufgabentyp rechne? Diese Aufgabe kam in den Klausuren März 2007und September 2009 dran!

Das wäre sehr, sehr nett😀😀😀.
 
Meistens (immer?) sind ja folgende Fragen zu beantworten:

1) Bilanzgewinn ohne gesetzliche Rücklage: = (Jahresüberschuss - Verlustvortrag aus dem Vorjahr (="bereinigter Jahresüberschuss")) * 50 %

2) Zubuchung zur gesetzlichen Rücklage:
hier muss man zunächst 10 % vom Grundkapital nehmen und mit der bereits vorhandenen gesetzlichen Rücklage vergleichen: die Zubuchung ist dann maximal die Differenz der bestehenden RL zu den 10 %
Beispiel: GK = 8.000 / gRL= 700,
8000 x 0,1 = 800, die gRL ist daher um 100 "zu klein"

Die Zubuchung selbst: 5 % vom bereinigten Jahresüberschuss (also nicht die "fehlenden" 100! -aber max. die noch fehlenden 100)
zum Beispiel oben: JÜ-Verlustvortrag = 1.200 (zB), 5% davon = 60
Zubuchung daher 60

3) minimaler Bilanzgewinn: = (bereinigter Jahresüberschuss - gRL) * 50 %
Hier also: (1200 - 60) * 0,5 = 570
 
Ja, §58 AktG Abs. 1 Satz 2:

....kann höchstens die Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden.

Satz 3 hilft uns auch, keinen Fehler zu machen, denn:
...Dabei sind die Beträge, die in die gesetzliche Rücklage einzustellen sind und ein Verlustvortrag vorab vom Jahresüberschuss abzuziehen

hat schon einen Klebezettel von mir erhalten
 
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