Neue Ausgleichsmöglichkeiten beinhalten IPR !!!

Dr Franke Ghostwriter
Habe heute erfahren, dass im Studiengang LL.B. die Ausgleichsmöglichkeiten geändert werden. Dies ist wohl auf die zahlreichen Beschwerden der Teilnehmer der letzten IPR Klausur zurückzuführen (75% durchgefallen).

Die Prüfungsordnung soll dahingehend abgeändert werden, dass nun innerhalb aller juristischen Module ausgeglichen werden kann. Jedoch nur noch mit einer einzigen Klausur und nicht wie bisher mit zwei oder drei. Der Ausgleich in den WiWi Modulen bleibt hiervon unberührt.

Die Änderung der Prüfungsordnung ist bereits in der Fakultätsratssitzung am 7. Juni beschlossen worden, mit 5 zu 4 Stimmen. Sie ist jedoch noch nicht in der Prüfungsordnung verkündet. Also heißt es nun warten und hoffen, dass die Prüfungsordnung noch vor der anstehenden Prüfungskampagne dementsprechend abgeändert wird.

Dies wird zumindest bei denen, die in IPR ein drittes mal reinmüssen, wohl zumindest etwas den Druck nehmen...
 
bin zwar (noch) nicht betroffen, da ich mich vor IPR bisher gedrückt habe - aber alsbald steht auch das an (WS 11/12). Habe allerdings die erste Klausur AllgVerwR vergeigt und bin da schon etwas angespannt. Kannst du mal erklären, wie evtl. die neue Ausgleichsregelung genau funktionieren soll?
Beispiel: alle Pflichtmodule bestanden, nur eine dreimal nicht. Dann findet (wie?) ein Ausgleich statt oder gibt es eine mündliche Prüfung für das fehlende Modul?
Gruß aus München, wo heute Feiertag ist
 
Die neue Ausgleichsregelung wurde im Fakultätsrat am 7.6. beschlossen. Das Verfahren sieht danach vor, dass sie vom Rektor bestätigt und in den amtlichen Mitteilungen verkündet wird, was bisher noch nicht geschehen ist: https://www.fernuni-hagen.de/arbeit...hschulrecht/amtliche_mitteilungen/index.shtml Ich habe leider noch nicht herauszufinden können, wie bald das Verfahren abgeschlossen wird. Zur zeit haben wir nun einmal das Sommerloch...

Die Ausgleichregelung gilt nur für eine Modulabschlussklausur und nur alternativ zur Ausgleichsmöglichkeit in den Wahlmodulen. Die Verbesserungsversuche müssen ausgeschöpft sein, anbei ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll mit den geänderten Text:

„Mit 5 Ja- und 4 Nein-Stimmen beschließt der Fakultätsrat folgende Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws:

1. § 14 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

(3) Die Modulabschlussprüfungen im Rechtswissenschaftlichen Pflichtbereich gelten als bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten
- keine Modulabschlussprüfung mit weniger als 25 Punkten bewertet worden ist und
- nicht mehr als eine Modulabschlussprüfung mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist und
- die Modulabschlussprüfung, die mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, in Addition mit der Bewertung einer anderen Modulabschlussprüfung zusammen mindestens 100 Punkte ergibt. Dies gilt nicht für das Abschlussseminar und die Bachelorarbeit.

2. Darüber hinaus wird in § 14 ein Abs. 5 eingefügt:

(5) § 7 Abs. 4 bleibt von dieser Regelung unberührt.“

Der letzte Absatz stellt klar, dass §7 abs. 4, der die Obergrenze der Anrechnung von Studienleistungen betrifft, auch für die Ausgleichsregelung gilt, was der bisherigen Auslegung durch die Fakultät entspricht. Danach müssen mindestens sechs Module an der Fernuniversität Hagen bestanden worden sein, einschließlich Seminar- und Bachelorarbeit und mindestens zweier Wahlmodule. Wer sich also bis auf diese sechs Module alle Leistungen anrechnen lässt, hat keine Ausgleichsmöglichkeit.

Weitere Infos gibt es im aktuellen Sprachrohr.

Beste Grüße
Thomas
 
"Danach müssen mindestens sechs Module an der Fernuniversität Hagen bestanden worden sein, einschließlich Seminar- und Bachelorarbeit und mindestens zweier Wahlmodule. Wer sich also bis auf diese sechs Module alle Leistungen anrechnen lässt, hat keine Ausgleichsmöglichkeit."

Die Formulierung ist leicht missverständlich. Wie ist das zu verstehen?

1.) Das heißt, wer 2 Wahlmodule anerkannt bekommen hat, hat KEINE Chance zum Ausgleichen? Auch wenn er mehr als 6 Pflichtmodule bestanden hat? Oder
2.) Es müssen insgeasmt 6 Module an der FernUni bestanden sei?
 
Das würde mich auch interessieren. Ich finde, dass das nicht ganz klar formuliert ist.

Die Wahlmodule darf man offenbar nicht zu diesen 6 Modulen rechnen, sondern nur die Pflichtmodule.

Man, das ist jetzt aber ziemlich übel, denn all diejenigen, die durchs erste Staatsexamen gerasselt sind, bekommen standardmäßig so viel Pflichtmodule angerechnet, dass exakt 6 Pflichtmodule (juristische) übrig bleiben. Die haben jetzt also Pech gehabt, denn sie können innerhalb der juristischen Pflichtmodule nun gar nicht ausgleichen.
 
@ mastergossi: Ich habe das so verstanden, dass man entweder in den Pflichtmodulen oder in den Wahlmodulen ausgleichen kann. Beides geht nach der Änderung wohl nicht mehr. Was weiterhin bestehen bleibt sind die WiWis.

So ein Mist, da habe ich mich echt schon gefreut. Aber da ich zu viel angerechnet bekommen habe, kann ich nichts mehr ausgleichen. Wobei bei mir nur noch IPR fehlt. Alle anderen juristischen Module habe ich in der Tasche. Aber bei IPR ist es jetzt mein dritter Versuch...
 
§7 Abs. 4 lautet:

"Es müssen jedoch mindestens sechs Module mit je 10 ECTS im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erfolgreich erbracht werden, darunter mindestens zwei Wahlmodule, das Modul 20 Seminar und das Modul 21 Bachelorarbeit. Anstelle des dritten Wahlmoduls kann eine äquivalente Studien- und Prüfungsleistung im Umfang von 10 ECTS im Ausland erbracht werden. Das Nähere regelt die Prüfungsverfahrensordnung."

Also: Wer sich alle Module bis auf 6 Module anrechnen lässt, hat keine Ausgleichsmöglichkeit, weil man mindestens 6 Module überhaupt an der Fernuni bestehen muss. Zu diesen Moduen müssen auch die Abschlussmodule und mindestens 2 Wahlmodule [bzw. alle Wahlmodulle, wenn man sich keine Auslandsstudienleistungen anrechnen lässt] gehören, da man sich diese Modue nicht anrechnen lassen lassen kann
 
Wer vorher BWL studiert hat, bekommt i.d.R. zwei Wahlmodule angerechnet. Hat sich dann damit die Ausgleichmöglichkeit erledigt? Oder gibt es die Möglichkeit nachträglich ein weiteres (zusätzliches) Wahlmodul zu belegen?

Soll die neue Regelung, dass auch schon für die Prüfungen im September gelten?

Fragen über Fragen...

@ 1980 Drücke Dir die Daumen!
 
§7 Abs. 4 lautet:

"Es müssen jedoch mindestens sechs Module mit je 10 ECTS im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erfolgreich erbracht werden, darunter mindestens zwei Wahlmodule, das Modul 20 Seminar und das Modul 21 Bachelorarbeit. Anstelle des dritten Wahlmoduls kann eine äquivalente Studien- und Prüfungsleistung im Umfang von 10 ECTS im Ausland erbracht werden. Das Nähere regelt die Prüfungsverfahrensordnung."

Also: Wer sich alle Module bis auf 6 Module anrechnen lässt, hat keine Ausgleichsmöglichkeit, weil man mindestens 6 Module überhaupt an der Fernuni bestehen muss. Zu diesen Moduen müssen auch die Abschlussmodule und mindestens 2 Wahlmodule [bzw. alle Wahlmodulle, wenn man sich keine Auslandsstudienleistungen anrechnen lässt] gehören, da man sich diese Modue nicht anrechnen lassen lassen kann
Das heisst aber doch für 1980, dass mindestens 4 Pflichtmodule und 2 Wahlmodule bestanden werden müssen. Also könnte IPR doch mit einem anderen Pflichtmodul ausgeglichen werden oder habe ich das falsch verstanden?
 
gibt es unterschiede wenn man noch nach der alten PO studiert? habe alle pflichtmodule bis auf IPR ujnd wollte im wahlbereich Personalführung ausgleichen.
ergo muss ich entweder IPR besteh oder darf perso nicht ausgleichen?


Richtig, denn die Ausgleichsmöglichkeiten im Wahlbereich und im rechtswissenschaftlichen Pflichtbereich gelten alternativ (s. §14 Abs. 4). Der Unterschied zur alten Regelung besteht darin, dass man diese Wahlmöglichkeit nicht gehabt hätte, da es für IPR keine Ausgleichsmöglichkeit gab.
 
Offenbar habe ich das doch falsch verstanden. Wenn die 6 bestandenen Module an der FU Hagen 4 Pflichtmodule und 2 Wahlmodule beinhalten, dann könnte ich doch im Notfall IPR mit einem anderen Pflichtfachmodul ausgleichen ???


Nach §7 Abs. 4 müssen mindestens 6 Module an der Fernuni erfolgreich bearbeitet worden sein, darunter zunächst einmal die Module 20 und 21 (Abschlussseminar und Bachelorarbeit) - bleiben 4, davon 2 Wahlmodule - bleiben 2 weitere Module, also entweder zwei aus dem Pflichtbereich oder das letzte Wahlmodul und ein Pflichtmodul. Wer sich alle anderen Module aus einem anderem Studium anrechnen lies, kann keine Modulabschlussprüfungen ausgleichen.
 
Dann habe ich doch die Möglichkeit auszugleichen. Man, das ist echt gut. Ich will natürlich nicht ausgleichen, sondern IPR beim dritten Versuch ordentlich bestehen, aber allein die Möglichkeit nimmt einem den enormen Druck. Es ist nicht mehr die Alles-oder-Nichts-Situation. Sehr schön.
 
Demnach hätte ich also keine Ausgleichmöglichkeit?

Was wäre, wenn ich ein zweites Wahlmodul belegen würde, obwohl mir 2 WiWi Wahlmodule anerkannt wurden?

Aber besser nicht ausprobieren, sondern Klausuren bestehen! Ist ja auch noch nicht mein dritter Versuch (zumindest nicht in IPR).
 
Demnach hätte ich also keine Ausgleichmöglichkeit?

Was wäre, wenn ich ein zweites Wahlmodul belegen würde, obwohl mir 2 WiWi Wahlmodule anerkannt wurden?

Aber besser nicht ausprobieren, sondern Klausuren bestehen! Ist ja auch noch nicht mein dritter Versuch (zumindest nicht in IPR).


Keine Ausgleichmöglichkeit im WiWi-Pflichtbereich (siehe. §14 Abs. 1), aber eine Ausgleichsmöglichkeit im ReWi-Pflichtbereich oder im Wahlbereich, aber soweit wird es ja wahrscheinlich gar nicht kommen
 
Macht es eigentlich einen Unterschied, ob die Prüfungsordnung vor oder nach der Prüfungskampagne geändert wird? Wäre doch auch egal, ob sie während der Korrekturzeit geändert wird. Erhält man ein schlechtes Ergebnis, kann man sich ja dann immer noch entscheiden, ob man sie in Anspruch nimmt, oder ?
 
ich steig noch immer nicht ganz durch. Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.

Ich studiere nach der alten PO und mir wurden 6 juristische Module (aufgrund 1. StEx) angerechnet. Gilt nach der alten PO nicht noch die Besonderheit, dass die SA und BA als EIN Modul galten (=> insgesamt 18 Module statt mittlerweile 21)? Wie wird das gehandhabt?

Kann ich ausgleichen, und wenn ja was (Wahl-/ Pflichtmodule)?

Und falls ja, erst dann, wenn ich alle Module hinter mich gebracht habe, oder? Bzw. kann ich die Sache abkürzen, indem ich nicht alle Klausurwiederholungsversuche komplett ausschöpfe?

Danke vorab!
 
ich bin grad ziemlich verzweifelt und sehe den wald vor lauter bäumen nicht mehr... ich hab jetzt ipr auch im zweiten versuch nicht geschafft. hab ich da jetzt noch einen versuch oder nicht?
und wenn nicht wie ist das jetzt genau mit der ausgleichsmöglichkeit????? mir wurde relativ viel angerechnet. ablegen musste ich noch bgb3, ArbR, rhetorik als Pflichtmodule, dann als wahlmodule konsensorientierte konfliktbeilegung und verhalten in organisationen und offen sind noch ein wahlmodul, das seminar und die bachelorarbeit. bitte bitte sagt mir, dass das noch reicht um das auszugleichen 🙁
nach dem oben gesagt kommt es nach meinem verständnis noch hin...

vielen dank für eure hilfe
 
Du hast einen dritten Versuch.
Wenn du da durchfällst, aber einer der Versuche über 25% war, greift bei diesem die Ausgleichsregelung.
Dann musst du zusammen mit einem bestandenen Pflichtmodul auf 100% kommen.
Also: IPR = 30% & Rhetorik = 70% => 2 Pflichtfächer haben zusammen 100% =>
 
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