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Andrea2008
ein Freund hat mich vor ein paar Tagen mit einer Frage in Sachen Mietrecht konfrontiert und ich konnte ihm leider nicht weiterhelfen.
Aber Ihr könnt das doch bestimmt, oder ? 🙂
Er meinte er hat mal seinen Mietvertrag studiert und hat (als Laie) rausgelesen, dass eine der Parteien jeweils nur einmal im Jahr zum 15.09. den Vertrag kündigen kann. Ob sich das jetzt auf den Mieter oder den Vermieter bezog konnte er nicht rausfinden.
Meiner Meinung nach kann sich das doch nur auf den Vermieter beziehen, oder?
Wie sieht das den eigentlich mit der Gesetzesänderung von letztem Jahr aus (Kündigungsfrist generell 3 Monate) gilt das auch für Altverträge, oder nur für Neuabschlüsse?😎
Bedanke mich jetzt schonmal für Eure Hilfe, die bestimmt erfolgt.
Andrea
Aber Ihr könnt das doch bestimmt, oder ? 🙂
Er meinte er hat mal seinen Mietvertrag studiert und hat (als Laie) rausgelesen, dass eine der Parteien jeweils nur einmal im Jahr zum 15.09. den Vertrag kündigen kann. Ob sich das jetzt auf den Mieter oder den Vermieter bezog konnte er nicht rausfinden.
Meiner Meinung nach kann sich das doch nur auf den Vermieter beziehen, oder?
Wie sieht das den eigentlich mit der Gesetzesänderung von letztem Jahr aus (Kündigungsfrist generell 3 Monate) gilt das auch für Altverträge, oder nur für Neuabschlüsse?😎
Bedanke mich jetzt schonmal für Eure Hilfe, die bestimmt erfolgt.
Andrea