Noten sind da !!!

Kannst du etwas kompliziert über den virtuellen Studienplatz aufrufen.

Haben wohl 60-70 % nicht bestanden. Hat einer ne Statistik und ne Lösungskizze. Ist schon irre, wie die sich mal wieder in ihrer Wissenschaft verrannt zu haben scheinen. Hab langsam keinen Bock mehr. Wollte da was lernen, nicht sinnlos meine Zeit verrennen. Kann ich denn jetzt das Modul einfach liegen lassen und z.B. zu dem angemhmeren ÖR-Modul wechseln oder muss ich es zu ende bringen?
 
Bin echt überracht: habe 80%, und das, obwohl ich ne formale Lösung gefahren hab und in der Klausur die Aufgabe 2 als "falsch gestellt" bewertet habe. Bei guter Kenntnis des Europarechtes und der Bindungswirkungen von EUGH-Rspr. konnte man Aufgabe 2 i.E. nämlich gar nicht anders bewerten als Aufgabe 1 (was aber klar so angelegt war, sonst hätte eine Abwandlung keinen Sinn gemacht). Ich hätte ja gedacht, dass sich der Korrektor null Mühe macht und schlicht der Lösungsskizze folgt, so dass ich nach einem Durchfallen erst in der Remonstration durchgedrungen wäre. Chapeau an den Korrektor für so viel Toleranz!!!

Aber ist die Durchfallerquote bei den Klausuren wirklich so hoch wie von menschmeier beschreiben? Dann ist das ja wirklich erschreckend....
 
Erst einmal danke für den Link zu den Ergebnissen.

Also ich bin mit 40% durchgefallen ... und nun ziemlich fuxig.

Wisst ihr, ob und ggf. wo eine Lösungsskizze präsentiert wird?

Akteneinsicht habe ich schon beantragt (man kann sich über die Asta die Klausur als PDF zumailen lassen).
Widerspruch folgt nach Zugang des Bescheides. Gerne stelle ich das Ergebnis auch zur Disposition des VG.

Schimpf & Schande über die Korrekturassistenten ...
 
Ich habe auch ziemlich erbärmlich verk... und das obwohl meine BGB-Klausuren sonst immer top waren. Wie kann ich so falsch gelegen haben? Ich hatte aber auch eine merkwürdige EA, ein Korrektor gibt mir 35 P., der zweite 60 P.! Deswegen werde ich mir meine Klausur sehr genau anschauen, und wenn was möglich ist, werde ich den Rechtsweg mal austesten.
 
Besprechung gibts hier: https://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/rewi/bru/20111109.shtml
im Grunde sagt er, dass man die neue EuGH Rspr. hätte kennen müssen um die Klausur zu lösen und windet sich raus. Ist übrigens das erste Video das mir zugänglich war. ... Ansonsten konnte ich ihn kaum ertragen. Unglaublich, dass solche Leute nen Job fürs unterrichten gefunden haben, null rhetorisches Talent. Was aber noch schlimmer ist, dass den "Nichtjuristen" vermittelt wird, es gäbe nur eine juristische Wahrheit. Eine verhehrende Falschinformation, die nur in Hagen gelebt wird. ...
 
Ich gebe ja zu, dass die Prüfer an der Uni Hagen etwas eigen sind und man sich schon sehr nach dessen Auffassungen richten muss. Kurz: die Skripte und Fälle des Lehrstuhls müssen sitzen. Solche Sorgen hatte ich an der FU Berlin nie, dort war es egal mit welchem Lehr- und Fallbuch du gelernt hast und welche Auffassung du vertreten hast, hauptsache sie war einigermaßen vertretbar und gut begründet.

Aber hat er nicht das Recht auf die Kenntnis der EuGH-Rspr. zu pochen?! Den EuGH kann man ja in der Praxis auch nicht wegdenken (auch wenn es einige Richter gerne tun🙂

Ich bin jedenfalls sehr auf die Klausurstatistik gespannt. Zivilrecht ist ja auch früher oft katastrophal schlecht ausgefallen. Das und der im Verhältnis zu den anderen Klausuren viel größere Stoffumfang hat mich glücklicherweise davon abgehalten das Modul zu wählen.

@ kkmasterjoy und hobbyesel: haltet uns auf dem Laufenden ob ein Widerspruch etwas gebracht hat. Habe auch schon öfter dran gedacht, gerade wenn es nur um einen Punkt ging, aber den Weg bislang immer gescheut.

Viele Grüße

Anja
 
Naja ...

Die Besprechung habe ich mir angeschaut ... und meine, meine Lösung geht in weiten Teilen konform.

Nicht allerdings habe ich die Herleitung der Ansprüche - welche in der Besprechung in unnötig epischer Breite dargestellt wurde - thematisiert. Mag dies ein sicherlich nicht leichtgewichtiger Mangel sein, so verwehre ich mich gleichwohl dagegen, die gesamte Arbeit alleine wegen fehlender dogmatischer Herleitung bei ansonsten korrekter Lösung als nicht ausreichend anzusehen.

Ich bin bereits RA ... wenn es vors VG geht ... dann haben die Praktiker Heimspiel ...

Aber zunächst einmal die Akteneinsicht ... in seltenen Fällen weicht die Erinnerung ja bekanntlich dann doch von der Manifestation in Papier ab ...
 
Ja, das habe ich sehr genau im Blick.

Wenn du mein Post noch einmal liest, wirst du feststellen, dass genau die Geschichte mit der (bei mir fehlenden) theoretischen / dogmatischen Herleitung ja mein Verhängnis geworden zu sein scheint.

Gleichwohl erlaube ich mir, die Auffassung zu vertreten, dass eine materiell-rechtlich korrekte Lösung zu keiner Zeit eine lediglich nicht ausreichende Leistung darstellen kann.

Daher will ich mir nun die Klausur anschauen - sollte ich tatsächlich materiell-rechtlich alles passabel gelöst haben (meine Erinnerung sagt mir, dass dies so war - sie kann aber trügerisch sein und bedarf daher der Kontrolle durch die Klausureinsicht), werde ich Widerspruch erheben und - sollte die Note nicht korrigiert werden - die Sache streitig vor dem VG entscheiden lassen.

Und dabei (Klage vor dem VG führen) wird mir dann sicherlich meine praktische Erfahrung helfen.

Zu keiner Zeit habe ich gesagt, an der FU ginge es um Praxis - im Gegenteil - die spielt hier überhaupt keine Geige. Ein anschaulicheres Beispiel als diese Klausurbewertung kann es dafür doch gar nicht geben.

Daher verstehe ich deinen Hinweis nicht. Er passt auch nicht zu dem Zitat.
 
Hobbyesel,

dein post hört sich nach einer Mischung aus eingeschnappt sein, mangels belobigung und überheblichkeit im Überschwang der Freude endlich was in der Hand zu haben.

Habe auch Widerspruch eingelegt und nicht zu knapp kritisert, jedoch ordentliche Bauchschmerzen, da die hier sicher mitlesen und nicht das die mich für dich halten! Das war sehr unklug!
 
@ Maier

Die Erfahrung lehrt, dass jedenfalls in der Regel dem Widerspruch nicht abgeholfen wird. Ich rechne bei mir auch nicht damit.

-> Wenn deine Argumente überzeugen - ok.
-> Wenn nicht, lag es nicht am Inhalt der Begründung, sondern an einem error in persona bzw. asinus 🙂

Ich verabschiede mich aus dieser Debatte ... und lerne lieber rechtzeitig Familien- und Erbrecht für die kommende Klausur.

So long
Hobbyesel
 
1. Ja, ich habe meine Korrektur ca. zwei Wochen nach der Bitte um Übersendung bei der Fachschaft bekommen.

2. Ich rechne mit FamR / ErbR / IPR, weil in einem anderen Thread geschrieben wurde, dass sich die Lehrstühle regelmäßig abwechseln. Am Ende des SS sei daher wahrscheinlich, dass die Abschnitte 2 + 4 (so wie letztlich ja auch erfolgt) prüfungsrelevant seien. Demgegenüber sei nach dem WS eher mit den Abschnitten 1 + 3 zu rechnen. Eine Garantie gibt es allerdings nicht. Und eine Stoffeingrenzung erfolgt – wenn überhaupt – erst kurzfristig. Daher werde ich die Prioritäten auf die Abschnitte 1 + 3 legen, 2 + 4 aber natürlich nicht völlig außer Acht lassen.

So long
Esel
 
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