Ja, das habe ich sehr genau im Blick.
Wenn du mein Post noch einmal liest, wirst du feststellen, dass genau die Geschichte mit der (bei mir fehlenden) theoretischen / dogmatischen Herleitung ja mein Verhängnis geworden zu sein scheint.
Gleichwohl erlaube ich mir, die Auffassung zu vertreten, dass eine materiell-rechtlich korrekte Lösung zu keiner Zeit eine lediglich nicht ausreichende Leistung darstellen kann.
Daher will ich mir nun die Klausur anschauen - sollte ich tatsächlich materiell-rechtlich alles passabel gelöst haben (meine Erinnerung sagt mir, dass dies so war - sie kann aber trügerisch sein und bedarf daher der Kontrolle durch die Klausureinsicht), werde ich Widerspruch erheben und - sollte die Note nicht korrigiert werden - die Sache streitig vor dem VG entscheiden lassen.
Und dabei (Klage vor dem VG führen) wird mir dann sicherlich meine praktische Erfahrung helfen.
Zu keiner Zeit habe ich gesagt, an der FU ginge es um Praxis - im Gegenteil - die spielt hier überhaupt keine Geige. Ein anschaulicheres Beispiel als diese Klausurbewertung kann es dafür doch gar nicht geben.
Daher verstehe ich deinen Hinweis nicht. Er passt auch nicht zu dem Zitat.