Notenberechnung

Dr Franke Ghostwriter
ich habe mal eine Frage, die unter Umständen etwas blöd erscheinen mag, aber ich finde keine Antwort dazu.

Ich habe jetzt meine ersten Klausuren zurück und frage mich, ob für die Gesamtnote (Abschlussnote) nur die Klausuren und die Masterarbeit gewertet werden oder ob es auch Auswirkungen geben kann, ob die EAs immer mit 50 oder 100 % bestanden wurden.
Anders gefragt, fließen die Ergebnisse der EAs in die Gesamtnote mit ein oder sind die wirklich erledigt, sobald man sich zur Klausur "qualifiziert" hat?

Vielen Dank schoneinmal

Euer Master of Desaster (MDes.)
 
Die Ergebnisse der EAs sind irrelevant, es gilt nur die Modulabschlussnote, also die Klausurnote oder bei IPR die Seminarnote. Die Gewichtung für die Endnote ist im Master Recht einfach, jedes Modul trägt 10% zur Note bei, die Masterarbeit 30%.

Grüße, Roman
 
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