"...ohne Rücksicht auf... " ??
Moin,
ich hab da gerade (ausgelöst durch eine Aufgabe in einer Einsendearbeit) ein kleines Verständnisproblem bei der häufig in Gesetzestexten auftretenden Phrase:
"... ohne Rücksicht auf..."
Nehmen wir mal als Beispiel §199 Abs 3 BGB:
"Sonstige Schadenersatzansprüche verjähren [..] ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren [..]"
Tritt die Folge (Verjährung nach 10 Jahren) nun nur dann ein, wenn eben UN-Kenntnis vorliegt oder ist mit "ohne Rücksicht" gemeint, daß die Folge für jeden Fall gilt? Also Kenntnis/Unkenntnis egal ?
Anders ausgedrückt:
a) Kann ich den eingeschobenen Teilsatz einfach wegdenken und die Aussage ist gleichbedeutend mit: "Sonstige Schadenersatzansprüche verjähren in 10 Jahren"
oder
b) beschränkt der eingeschobene Teilsatz die Geltung des Absatzes auf den beschriebenen Fall der Unkenntnis
?
Ich hoffe, irgendjemand versteht, was ich meine 🙂
Danke schonmal,
Sascha
Moin,
ich hab da gerade (ausgelöst durch eine Aufgabe in einer Einsendearbeit) ein kleines Verständnisproblem bei der häufig in Gesetzestexten auftretenden Phrase:
"... ohne Rücksicht auf..."
Nehmen wir mal als Beispiel §199 Abs 3 BGB:
"Sonstige Schadenersatzansprüche verjähren [..] ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren [..]"
Tritt die Folge (Verjährung nach 10 Jahren) nun nur dann ein, wenn eben UN-Kenntnis vorliegt oder ist mit "ohne Rücksicht" gemeint, daß die Folge für jeden Fall gilt? Also Kenntnis/Unkenntnis egal ?
Anders ausgedrückt:
a) Kann ich den eingeschobenen Teilsatz einfach wegdenken und die Aussage ist gleichbedeutend mit: "Sonstige Schadenersatzansprüche verjähren in 10 Jahren"
oder
b) beschränkt der eingeschobene Teilsatz die Geltung des Absatzes auf den beschriebenen Fall der Unkenntnis
?
Ich hoffe, irgendjemand versteht, was ich meine 🙂
Danke schonmal,
Sascha