Patentgesetz - verschiedene Versionen

Dr Franke Ghostwriter
Patentgesetz - verschiedene Versionen

Hallo zusammen,

beim Lernen für Patentrecht ist mir folgendes Rätsel aufgefallen:
Im Script steht auf Seite 24, dass gemäß § 140f PatG Ansprüche aus anderen Gesetzen unberührt bleiben.
Den gleichen Inhalt findet man auf den Gesetzseiten des Bundesministeriums der Justiz unter § 141a PatG.

Tja und in meiner Beck Ausgabe (9.Auflage 2008 - wie im Script beschrieben) kann ich diesen Passus jetzt gar nicht mehr finden....

Kann mir jemand bei der Auflösung des Rätsels helfen? Welche Version stimmt denn jetzt? Und weiß vielleicht jemand wovon man in der Klausur ausgehen kann....?

Verwirrte Grüße
 
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