ich hänge gerade an dem Thema "Theorienstreit über die rechtliche Einordnung" fest. Unter der praktischen Bedeutung heißt es:
Ist denn das Pfändungspfandrecht nicht die Voraussetzung der Verstrickung? Was ist der Unterschied zwischen Pfändungspfandrecht und Verstrickung?
Besten Dank und liebe Grüße
Daniela
"(2) Nach der gemischten Theorie ist zwar bei fehlendem Eigentum des Schuldners an der Pfandsache kein Pfändungspfandrecht daran begründet worden, dennoch erwirbt der Ersteigerer durch die Versteigerung unabhängig von seiner Gutgläubigkeit Eigentum an der Pfandsache, da nicht das Pfändungspfandrecht, sondern die Verstrickung Grundlage der Verwertung ist."
Hier heißt es der Ersteigerer wird Eigentümer, da nicht das Pfändungspfandrecht, sondern die Verstrickung Grundlage der Verwertung ist.
Ist denn das Pfändungspfandrecht nicht die Voraussetzung der Verstrickung? Was ist der Unterschied zwischen Pfändungspfandrecht und Verstrickung?
Besten Dank und liebe Grüße
Daniela