Pfandrecht

Dr Franke Ghostwriter
im 2. Skript, S.45, steht, dass der Schuldner vor der Pfandreif seine Leistung nach § 1281 nur an Pfandgläubiger und Gläubiger gemeinschaftlich erbringen kann. Wie muss mann sich das praktisch vorstellen???

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Nadine
 
Uns wurde im BGB-III-Seminar gesagt, dass das Pfandrecht wegen der Aufgabe des Besitzes wirtschaftlich total out ist und daher nicht interessant ist ...

Meine Empfehlung: Weglassen 😉


Gruß

Sandra

Hallo Sandra,

das wurde uns auch in diesem Semester beim Seminar so gesagt - ich kann mich also nur anschließen !!! Und übrigens war das Seminar diesmal wirklich gut - da ist aus den Erfahrungen vom letzten Mal gelernt worden - schön für uns 😎

Liebe Grüße
Elke
 
das wurde uns auch in diesem Semester beim Seminar so gesagt - ich kann mich also nur anschließen !!! Und übrigens war das Seminar diesmal wirklich gut - da ist aus den Erfahrungen vom letzten Mal gelernt worden - schön für uns 😎

Das kann ich ebenfalls nur bestätigen....
Auch ich fand´die Veranstaltung im Großen und Ganzen sehr gelungen.
Vor allem die Darstellung des Stoffes im Vorlesungsstil durch die beiden Professoren war - obgleich die Zeit doch sehr knapp bemessen war - sehr gut aufbereitet und sehr informativ.
:brav: Also, aus den Fehlern der ersten Veranstaltung(en) hat man durchaus gelernt, was uns in der Tat zugute gekommen ist.

LG, Nadine
 
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